Einreisebestimmungen Aserbaidschan

Bei einer Reise nach Aserbaidschan müssen Sie sich an die geltenden Einreisebestimmungen halten. Wir informieren Sie über aktuelle Regeln, notwendige Dokumente sowie die neuesten Einfuhrbestimmungen für Aserbaidschan.

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Reisedokumente für Aserbaidschan

Wenn Sie nach Aserbaidschan einreisen wollen, dann müssen Sie den Grenzbeamten am Flughafen folgende Dokumente vorlegen:

  • Ihren Reisepass, der mindestens drei Monate über den letzten Tag der Gültigkeit Ihres e-Visums hinaus gültig ist
  • Den Ausdruck Ihres genehmigten e-Visums für Aserbaidschan

Einreise-News

Informieren Sie sich tagesaktuell vor Ihrer Reise, ob Sie für die Einreise nach Aserbaidschan weitere Unterlagen wie z. B. Impfnachweise oder Gesundheitstests vorlegen müssen.

Aserbaidschan-Einreise mit Kindern

Fluggesellschaften und Grenzschutzbehörden weltweit achten darauf, dass Minderjährige auf Reisen sicher sind. Wenn Sie mit Kindern reisen, empfehlen wir Ihnen deshalb die Mitnahme der folgenden Dokumente:

  • eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe weiterer Sorgeberechtigter sowie deren schriftliche Zustimmung zur Reise
  • die Einverständniserklärung des Kindes zur Reise durch Unterschrift (falls möglich)

Voraussetzungen für die Aserbaidschan-Einreise

Ihre Erlaubnis zum Grenzübertritt nach Aserbaidschan hängt von der Entscheidung der zuständigen Grenzbeamten ab. Diese treffen ihren Beschluss auf Basis folgender Fragen:

  • Reisen Sie wirklich aus dem Grund ein, für den Ihr e-Visum ausgestellt wurde?
  • Stimmen die Daten aus Ihrem Reisepass mit den Daten in Ihrem e-Visum überein?
  • Planen Sie, Aserbaidschan vor dem Ablauf Ihres e-Visums wieder zu verlassen?
  • Sind Ihre Reisedokumente gültig und erfüllt Ihr Reisepass alle Voraussetzungen?

Wenn die Beamten Sie nach der Sichtung Ihrer Dokumente und einer persönlichen Einschätzung Ihrer Person für geeignet halten, dann dürfen Sie nach Aserbaidschan einreisen.

Reisesicherheit in Aserbaidschan

Beachten Sie bei Ihrer Reise nach Aserbaidschan stets die aktuell geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften. Diese können sich jederzeit spontan ändern, sodass wir Ihnen empfehlen, sich sowohl einige Wochen vor Ihrer Reise als auch am Tag Ihres Fluges auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft genau zu informieren.

Impfungen für Aserbaidschan

Für Reisen nach Aserbaidschan gibt es keine verpflichtenden Impfungen. Es werden jedoch die Standardimpfungen für Kinder sowie Reiseimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME empfohlen.

Versicherungen für Aserbaidschan-Reisen

Für die Einreise nach Aserbaidschan sind keine Versicherungen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Ihnen vor Ort einen ausreichenden Schutz bietet.

Einfuhrbestimmungen für Aserbaidschan

Bei Ihrer Ankunft in Aserbaidschan müssen Sie eine Zollerklärung ausfüllen und den Zollbeamten vorlegen. Neben Wertgegenständen müssen Sie auf diesem Formular auch Angaben zu mitgeführten Genussmitteln (Tabak, Alkohol) und kommerziellen Waren machen.

Einfuhr erlaubt

Persönliche Gegenstände für den Bedarf während der Reise dürfen Sie zollfrei nach Aserbaidschan einführen. Auch die Einfuhr ausländischer Devisen in unbegrenzter Höhe ist erlaubt; sie muss jedoch im Zollformular deklariert werden.

Genehmigungspflichtige Waren

Die folgenden Dinge dürfen Sie nur unter Vorlage einer entsprechenden Genehmigung nach Aserbaidschan einführen:

  • Militärische Ausrüstung und Munition
  • Bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen
  • Bestimmte Fischernetze und Angelgeräte
  • Fahrzeuge
  • Lizenzpflichtige Waren
  • Tiere, Produkte tierischen Ursprungs und Rohstoffe auf der Grundlage internationaler Veterinärbescheinigungen

Achtung

Waren aus Armenien werden gelegentlich ohne Angaben von Gründen vom Zoll konfisziert.

Verbotene Waren bei Reisen nach Aserbaidschan

Die folgenden Waren dürfen Sie nicht mit nach Aserbaidschan nehmen:

  • Waffen, Sprengstoffe und Munition (außer es liegt eine Genehmigung vor)
  • Literatur und Videomaterial, das die Moral und die Gesetze des Landes beleidigt
  • radioaktive Stoffe
  • Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und deren Vorstufen sowie Zubehör für deren Verwendung (außer es liegt eine Genehmigung vor)
  • Ausrüstung für die Herstellung von narkotischen, psychotropen, giftigen und explosiven Substanzen oder Militärwaffen und Munition
  • Satellitentelefone
  • Ausrüstung zur Gewinnung und Verarbeitung von Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen, Öl, Ölprodukten und Erdgas
  • Anlagen zum Bedrucken von Wertpapieren und Anlagen zur Herstellung solcher Anlagen
  • Ozonabbauende Stoffe und Produkte, die solche Stoffe enthalten
  • Stark giftige Substanzen
  • Technische Mittel zur Erlangung geheimer Informationen
  • Breitband-Funkempfänger für Funküberwachung und Funksteuerung
  • Gentechnisch veränderte Pflanzen für wissenschaftliche Forschungs-, Test- und Demonstrationszwecke
  • Unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)
  • Wildlebende Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind
  • Religiöse Literatur und Materialien

Halten Sie sich bei der Mitnahme von Waren nach Aserbaidschan unbedingt an die geltenden Einfuhrbestimmungen, lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Gegenstände von unbekannten Personen mit.