Einreisebestimmungen für Indien

Bei der Einreise nach Indien müssen Sie sich an die geltenden Einreisebestimmungen halten. Worauf Sie vor und nach dem Grenzübertritt achten müssen und welche Dokumente Sie für eine Indien-Reise brauchen, erklären wir in einer praktischen Übersicht.

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Reisedokumente für Indien-Einreise

Für Ihre Einreise nach Indien müssen Sie an der Grenze eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Hierzu gehören:

  • Die Genehmigung Ihres e-Visums bzw. Visums
  • Ihr Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach der Einreise gültig ist und zwei leere Visa-Seiten enthält
  • Ein Nachweis Ihres Wohnsitzes in Ihrer Heimat (z. B. Ausweiskopie oder eine aktuelle Rechnung)
  • Ein Nachweis über Ihren Beruf oder Ihr Studium (z. B. Arbeitgeberschreiben, Rentenpapiere oder Studentenausweis)
  • Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Kontoauszug)
  • Rück- oder Weiterreisetickets
  • Ausgefüllte „Arrival Card”
  • Ausgefülltes „Self Declaration Form” (digital)
  • Falls zutreffend: Einladungs- bzw. Aufnahmeschreiben von Firmen oder Institutionen in Indien
  • Falls zutreffend: Steuerbescheinigungen, Gewerbescheinkopien, Visitenkarten und Kontaktdaten von einladenden Firmen in Indien

Indien-Einreise mit Kindern

Wenn Sie mit minderjährigen Kindern nach Indien reisen, dann nehmen Sie die folgenden Dokumente mit:

  • Kopie der Reisepässe beider Elternteile bzw. aller Sorgeberechtigter
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, die die vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit beider Elternteile enthält
  • Notariell beglaubigte Dokumente in englischer Sprache, die die Elternschaft bzw. das Sorgerecht bescheinigen

Zum Schutz von Minderjährigen gibt es verstärkte Kontrollen von Reisenden mit Kindern — insbesondere dann, wenn ein Elternteil allein mit ihnen reist.

Voraussetzungen für Indien-Einreise

Ob Sie wirklich alle Voraussetzungen für eine Einreise nach Indien erfüllen, erfahren Sie erst an der Grenze, denn dort haben die Grenzbeamten die finale Entscheidung über die Genehmigung Ihrer Einreise. Diese wird auf Basis der folgenden Fragen getroffen:

  • Haben Sie einen gültigen Reisepass, der der noch mindestens sechs Monate nach der Ankunft in Indien gültig ist und mindestens zwei leere Visa-Seiten enthält?
  • Entsprechen Ihre Reisepassdaten den Daten in Ihrer e-Visum-Genehmigung bzw. Ihrem Visum?
  • Haben Sie vor, Indien vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung wieder zu verlassen?
  • Sind Sie im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets?
  • Verfügen Sie über genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in Indien sowie Ihre Rück- oder Weiterreise?
  • Haben Sie eine ausreichende Bindung an Ihr Heimatland?
  • Stellen Sie keine Gefahr für das Land oder die indische Bevölkerung dar?
  • Reisen Sie über den richtigen Flug- bzw. Seehafen ein (e-Visa port of entry)?

Bereiten Sie sich auf ein kurzes Interview durch den Grenzschutz vor und beantworten Sie alle Fragen kurz, präzise und wahrheitsgemäß. Sollten Sie Verständnisschwierigkeiten haben, so teilen Sie dies den Beamten mit und diese werden darauf Rücksicht nehmen.

Reisesicherheit und Zoll in Indien

Um die Sicherheit für Reisende und die indische Bevölkerung zu gewährleisten, müssen ankommende Besucher in Indien eine Reihe von persönlichen Daten abgeben. Hierzu gehören auch das vor der Reise auszufüllende „Self Declaration Form” und die „Arrival Card”.

Self Declaration Form (via Air Suvidha)

Das indische Ministerium für Gesundheit fordert von allen Reisenden vor Antritt ihrer Reise nach Indien eine Gesundheitsauskunft (Air Suvidha Self Declaration). Die hierbei abgefragten Daten sind:

  • Name
  • Geburtstag
  • Geschlecht
  • Flugnummer
  • Sitznummer
  • PNR-Nummer (Passenger Name Record bzw. Fluggastnummer)
  • Nationalität
  • Reisepassnummer
  • Upload einer Reisepasskopie
  • Datum der Ankunft in Indien
  • Upload eines negativen PCR-Testergebnisses (72 Stunden vor Abreise)
  • Upload eines Impfzertifikats
  • Startpunkt Ihrer Reise (Stadt, Land)
  • Flughafen in Indien, an dem Sie landen werden
  • Ihre erste Übernachtungsadresse in Indien und Kontaktdaten
  • E-Mail Adresse
  • Krankheitssymptome (falls vorhanden)
  • Bestehende Krankheiten (falls vorhanden)
  • Reisehistorie der letzten 14 Tage
  • Anzahl der gemeinsam reisenden Passagiere

Sie werden in der Regel von Ihrer Fluggesellschaft zum Ausfüllen der Self Declaration aufgefordert. Drucken Sie sich eine Kopie für Ihre Reiseunterlagen aus, um sie bei der Einreise den Grenzbeamten vorzulegen.

Arrival Card / Ankunftskarte

Sie erhalten während Ihrer Anreise oder spätestens im Wartebereich des Flughafens die Arrival Card zum Ausfüllen. In dieser Karte werden die folgenden Informationen abgefragt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Nationalität
  • Wohnort
  • Reisepassnummer
  • Erste Übernachtungsadresse in Indien
  • Flugnummer, Datum der Ankunft / Datum des Einstieges
  • Telefonnummer

Legen Sie die vollständig ausgefüllte Karte nach Ihrer Ankunft zusammen mit Ihren restlichen Reiseunterlagen den Grenzbeamten vor.

APIS (Advanced Passenger Information System)

Ihre Fluggesellschaft wird Sie neben dem Ausfüllen des Self Declaration Form auch um Ihre Angaben für das Advanced Passenger Information System (APIS) bitten. Zu den hier abgefragten Daten gehören Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnort, Reisepassdaten sowie Ihre erste Übernachtungsadresse in Indien.

Zollformular / Customs Declaration

Bevor Sie Indien betreten, müssen Sie ein Zollformular (Indian Customs Declaration Form) ausfüllen, in dem Sie kommunizieren, wer Sie sind und welche Waren Sie mit ins Land bringen wollen. Abgefragt werden folgende Daten:

  • Name
  • Reisepassnummer
  • Nationalität
  • Tag der Ankunft
  • Flugnummer
  • Anzahl der Gepäckstücke (inkl. Handgepäck)
  • Land, aus dem Sie anreisen
  • Länder, die Sie in den letzten sechs Tagen besucht haben
  • Gesamtwert der mitgeführten Waren
  • Mitgeführte Gegenstände wie Schmuck, Gold, Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Samen, Pflanzen, Flüchte, Satellitentelefone, indische Währung, ausländische Währung und andere Zahlungsmittel

Tipp

Wenn Sie die indische Zollerklärung nicht per Hand ausfüllen wollen, dann können sich die ATITHI@Indian Customs App herunterladen.
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Impfungen für Indien-Reise

Es gibt derzeit keine verpflichtenden Impfungen für eine Reise nach Indien, es sei denn, Sie haben sich vor Ihrer Reise in einem Gelbfiebergebiet aufgehalten. In diesem Fall müssen Sie eine Impfung gegen Gelbfieber nachweisen. Empfohlen werden zusätzlich Immunisierungen gegen COVID-19, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie die Standard-Impfungen für Kinder.

Versicherungen für Indien-Reise

Für die Einreise nach Indien sind keine Versicherungen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Ihnen vor Ort einen ausreichenden Schutz bietet.

Ablauf der Einreise nach Indien

Nach der Befragung durch die Grenzbeamten müssen Sie darauf achten, dass diese Ihnen einen Stempel in den Reisepass geben, der das Datum Ihrer Einreise und geplanten Ausreise dokumentiert. Dies ist sehr wichtig, denn ohne den Stempel können Sie bei der Ausreise in Schwierigkeiten kommen.

Zollkontrolle

Nachdem Sie Ihren Koffer vom Gepäckband geholt haben, müssen Sie noch die Zollkontrolle passieren. Sie haben durch die Angaben auf Ihrer Customs Declaration bereits festgelegt, durch welchen der beiden Zoll-Kanäle Sie laufen werden:

  • Grüner Kanal = keine zollpflichtigen Waren im Gepäck
  • Roter Kanal = zollpflichtige Waren im Gepäck

Halten Sie sich unbedingt an die Einfuhrbestimmungen und deklarieren Sie lieber zu viel als zu wenig, denn auf Falschangaben in der Zollerklärung stehen harte Strafen. Die Zollbeamten haben das Recht, Ihr gesamtes Gepäck zu durchsuchen.

Einfuhrbestimmungen für Indien

Die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen, Schmuck und anderen Waren nach Indien ist streng reguliert. Auch Quarantänezeiten, z. B. bei der Mitnahme von Tieren, müssen Sie mit einkalkulieren.

Zahlungsmittel

Zahlungsmittel ab einem Betrag von 5000 US-Dollar müssen Sie bei Ihrer Einreise nach Indien deklarieren.

Hochwertige Artikel

Hochwertige Gegenstände wie Kameras, Bildschirme und Computer müssen deklariert werden.

Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von zwei Haustieren pro Passagier ist für Personen erlaubt, die ihren Wohnsitz nach Indien verlegen und vorher mindestens zwei Jahre lang nicht im Land waren. Beachten Sie hierbei jedoch die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen und Quarantänezeiten.

Pflanzen

Sie dürfen nur bestimmte Pflanzen nach Indien einführen, die das Plant Quarantine Information System in verschiedenen Listen zusammengefasst hat. Besuchen Sie die Datenbank des Directorate of Plant Protection, Quarantine and Storage und informieren Sie sich über die Regelungen für Pflanzen, die Sie mit nach Indien bringen wollen.

Lebensmittel

Bei der Einreise nach Indien müssen Sie mitgeführtes Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Milch- und Geflügelprodukte und Obst im Zollformular angeben.

Verbotene Waren bei Einreise nach Indien

Das Mitführen bestimmter Gegenstände und Waren ist für ausländische Besucher auf einer Reise nach Indien streng verboten. Hierzu gehören:

  • Goldmünzen und -barren
  • Waffen und Munition (mehr als 50 Patronen)
  • E-Zigaretten
  • Pornografisches Material
  • Indische Währung
  • Drogen / Betäubungsmittel
  • Nachgeahmte Waren / Fake-Designerwaren
  • Karten und Literatur, auf denen die Außengrenzen Indiens falsch dargestellt sind
  • Wildtierprodukte
  • Gefälschte indische Geldscheine, Briefmarken und Münzen
  • Bestimmte lebende Vögel und Tiere

Eingeschränkte Waren (Sondergenehmigung nötig)

Für die Einfuhr einiger Dinge, Pflanzen oder Tiere benötigen Sie in Indien eine Sondergenehmigung. Dazu gehören:

  • Lebende Tiere, einschließlich Haustiere
  • Gefährdete Pflanzen- und Tierarten, ob lebend oder tot
  • Jegliche kommerzielle Waren
  • Funksender, die nicht für den normalen Gebrauch zugelassen sind
  • Währungen, die die vorgeschriebenen Grenzen überschreiten
  • Satellitentelefone
  • Drohnen

Für indische Staatsangehörige gibt es bestimmte Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen, z. B. bei der Höhe der Geldbeträge oder der Einfuhr von Waffen und Munition.