Bei der Einreise nach Indonesien müssen Sie sich an die aktuellen Einreisebestimmungen halten. Wir informieren Sie über die notwendigen Dokumente, die Voraussetzungen für die Einreise sowie die Zoll- und Einfuhrbestimmungen.
Für Ihre Einreise nach Indonesien müssen Sie den Grenzbeamten einige Dokumente vorlegen. Dazu gehören:
Für die Einreise nach Indonesien benötigen Sie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass ist nur mit einem gültigen Visum (nicht mit einem VoA oder e-VoA) möglich.
Um nach Indonesien zu gelangen, benötigen Sie entweder ein Visum oder ein sogenanntes Visa on Arrival.
Das Visa on Arrival (VoA) muss, wie der Name schon sagt, nicht vor dem Abflug beantragt werden, sondern erst bei der Einreise nach Indonesien. Seit November 2022 haben Sie auch die Möglichkeit, ein elektronisches e-VoA bereits vor Ihrer Reise online zu beantragen.
Ein VoA oder e-VoA ist für Reisende aus insgesamt 87 Ländern verfügbar und ermöglicht eine einmalige Einreise für maximal 30 Tage zu touristischen Zwecken, für Business-Termine oder für einen Transit an einem indonesischen Flughafen. Das Visa on Arrival kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden und kostet 500.000 indonesische Rupien (ca. 30 €).
Für längere Indonesien-Aufenthalte müssen Sie ein Visum für Indonesien beantragen, das dem Zweck Ihrer Reise entspricht. Das kann z. B. ein Arbeitsvisum oder ein Second-Home Visa (z. B. für Investoren, Studenten, Rentner) sein.
Für die Einreise nach Indonesien werden Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut und japanische Enzephalitis empfohlen.
Sie dürfen nach Indonesien einreisen, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Folgende Kriterien haben an der Grenze Einfluss auf die Einreiseerlaubnis:
Damit Ihre Reise nach Indonesien möglichst problemlos verläuft, sollten Sie sich vorab um ein paar organisatorische Dinge kümmern.
Für die Einreise nach Indonesien ist grundsätzlich kein Nachweis über einen Reiseversicherungsschutz vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern, da Sie die Kosten für eine ärztliche Behandlung ansonsten selbst tragen müssen.
Das Bezahlen mit gängigen Kreditkarten wie Visa, MasterCard oder American Express ist in den dichter besiedelten oder touristischen Regionen Indonesiens in der Regel kein Problem. Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Reisekreditkarte darauf, dass Sie zu möglichst günstigen Gebühren oder gar kostenlos weltweit Bargeld abheben können. Bei Ausflügen in weniger erschlossene Gebiete ist es empfehlenswert, immer genügend Bargeld mit sich zu führen.
Wenn Sie in Indonesien Auto oder Motorrad fahren möchten, benötigen Sie einen internationalen Führerschein, der nur in Kombination mit Ihrem nationalen Führerschein gültig ist. Bedenken Sie außerdem, dass in Indonesien Linksverkehr herrscht, bevor Sie sich für das Mieten eines Fahrzeuges entscheiden.
Bei Ihrer Einreise nach Indonesien müssen Sie die Zollerklärung ausfüllen. Wenn Sie nach Jakarta oder Bali reisen, können Sie bereits zwei Tage vor Ihrer Ankunft ein elektronisches Zollformular der indonesischen Behörden nutzen und so mögliche Wartezeiten am Flughafen verringern.
Im Großen und Ganzen sind die Zollvorschriften in Indonesien nicht sehr streng. Wenn Sie Bargeld oder Wertsachen mit sich führen, müssen Sie diese erst ab einem Wert von 100 Millionen Indonesische Rupiah (etwa 6.000 €) deklarieren.
Besondere Vorsicht ist jedoch bei Medikamenten geboten, da in Indonesien sehr strenge Anti-Drogen-Gesetzgebungen gelten. Wenn Sie betäubungsmittelhaltige Medikamente oder Psychopharmaka benötigen, müssen Sie diese in der Original-Verpackung transportieren und eine ins Englische oder Indonesische übersetzte ärztliche Bescheinigung mit sich führen.
Achten Sie auch vor Ort beim Kauf von Souvenirs darauf, dass Sie keine Produkte erwerben, die gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (auch: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) verstoßen.