Bei der Einreise nach Neuseeland müssen Sie sich an die aktuell gültigen Einreise- und Einfuhrbestimmungen halten. Wir erklären den Einreiseprozess, alle notwendigen Dokumente sowie die wichtigsten Regeln zur Mitnahme von Waren nach Neuseeland.
Um nach Neuseeland einreisen zu dürfen, müssen Sie am Grenzübergang ein kurzes Gespräch mit den Grenzbeamten führen und einige Dokumente vorlegen. Dazu gehören:
Je nach Ihrer persönlichen Situation können noch weitere Beweisdokumente verlangt werden, die die Rechtmäßigkeit Ihrer Reise sowie Ihre Ausreiseintention nach Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beweisen.
Um nach Neuseeland einreisen zu dürfen, muss Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Ausreise hinaus gültig sein.
Ihre elektronische Reisegenehmigung für Neuseeland (NZeTA) oder Ihr Visum müssen für den Zweck ausgestellt worden sein, zu dem Sie einreisen und zum Zeitpunkt Ihrer Einreise noch gültig sein.
Beim Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer Ihrer Reise wird von einer Faustregel von 1.000 Neuseeland-Dollar pro Person und Monat ausgegangen. Dies schließt Ihre Unterkunft nicht mit ein. Diese muss also bereits bezahlt sein oder noch oben drauf gerechnet werden.
Je nach Situation und dem Eindruck, den die Grenzbeamten von Ihnen haben, können bei der Einreise auch Nachweise über Ihren Gesundheitszustand verlangt werden.
Sowohl die Fluggesellschaften als auch die neuseeländischen Grenzbeamten achten darauf, dass alle jungen Menschen auf ihren Reisen sicher sind. Wenn Sie allein mit Minderjährigen reisen, empfehlen wir deshalb das Mitführen einiger Dokumente:
Ihre Einreisegenehmigung nach Neuseeland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und hängt vor Ort allein von der Entscheidung der zuständigen Grenzbeamten ab. Folgende Kriterien haben am Grenzübergang Einfluss auf die Einreiseerlaubnis:
Für Ihre Einreise nach Neuseeland müssen Sie eine Reihe von Daten hinterlegen, die sowohl für die Sicherheit als auch für Zollfragen wichtig sind. Die Immigration New Zealand (INZ) bekommt Ihre APP (Advance Passenger Processing) und PNR (Passenger Name Record)-Daten, bevor Sie überhaupt ein Flugzeug oder Schiff besteigen.
Die PNR-Daten werden bereits bei der Buchung Ihres Fluges oder Ihrer Schiffsreise eingesammelt. Hierzu gehören:
Beim Check-In für Ihren Flug werden Sie von Ihrer Fluggesellschaft zur Abgabe der APP-Informationen aufgefordert. Dazu gehören:
Die New Zealand Traveller Declaration ist ein Online-System, das Sie für die Zollerklärung nutzen können, bevor sie nach Neuseeland reisen. Die Nutzung der Online-Zollerklärung ist jedoch keine Pflicht, und es wird weiterhin eine Karte (Passenger Arrival Card) für die handschriftliche Deklaration verteilt.
Während Ihrer Flug- oder Schiffsreise, jedoch spätestens in der Ankunftshalle in Neuseeland, wird Ihnen eine Passenger Arrival Card zum Ausfüllen übergeben.
Auf der Karte müssen Sie unter anderem alle mitgebrachten Waren deklarieren, die von der neuseeländischen Regierung als Risikogüter eingestuft wurden. Zu den riskanten Waren bei der Einreise nach Neuseeland gehören Lebensmittel, Pflanzen, Holzprodukte, Erde, Wasser, Outdoor-Ausrüstungen und alle tierischen Produkte.
Zu den zollrelevanten und/oder streng regulierten Waren, die Sie in der Passenger Arrival Card angeben müssen, gehören Medizin, Waffen, Alkohol, Tabak, kommerzielle Produkte, Zahlungsmittel, Duty Free Waren und Dinge, die Sie für andere Personen transportieren.
Reisende haben jetzt die Möglichkeit, eine digitale Ankunftserklärung anstelle einer Passagier-Ankunftskarte auf Papier auszufüllen. Ein Erklärungsformular in Papierform wird aber weiterhin zur Verfügung stehen.
Es gibt keine verpflichtenden Impfungen für Reisen nach Neuseeland. Es werden jedoch die Standardimpfungen für Kinder sowie Impfungen gegen Hepatitis A und B empfohlen.
Für die Einreise nach Neuseeland sind keine Versicherungen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Ihnen vor Ort einen ausreichenden Schutz bietet.
Die Einreise nach Neuseeland verläuft normalerweise in der folgenden Reihenfolge:
Die Grenzschutzbeamten in Neuseeland können Ihnen eine Reihe von Fragen stellen, die sowohl Ihren Lebenslauf als auch Ihren Charakter und den Grund Ihrer Reise nach Neuseeland betreffen. Wenn Ihr Englisch nicht gut genug sein sollte, so teilen Sie dies den Beamten mit und sie werden darauf Rücksicht nehmen.
Seit dem Jahr 2019 müssen die meisten Neuseeland-Besucher eine Besuchsgebühr in Höhe von 35 Dollar bezahlen. Die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) wird innerhalb Neuseelands in Projekte investiert, die nachhaltiges Tourismuswachstum schaffen und dabei die Umwelt schützen.
Neuseeländische Zollbeamte und Mitarbeiter des MPI (Ministry for Primary Industries) dürfen Ihr Gepäck und alle mitgeführten Gegenstände durchsuchen. Hierbei geht es vor allem darum, ein landwirtschaftliches Risiko durch eingeschleppte Organismen, Viren, Bakterien und Pilze abzuwenden (Biosicherheit). Es wird aber auch nach zu verzollenden Waren gesucht.
Das Telefonieren, Filmen und Fotografieren ist im gesamten Grenzbereich verboten. Wenn Sie jemanden kontaktieren müssen, dann informieren Sie die Beamten an der Grenze und warten Sie auf deren Genehmigung.
Eingeführte Waren, die Schädlinge, Krankheiten und Samen tragen, stellen eine Gefahr für die Umwelt und Tierwelt Neuseelands dar. Verunreinigungen wie Viren, Bakterien und Pilze sind oft mit bloßem Auge nicht erkennbar. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich an die Deklarierungspflicht halten und alle mitgeführten Waren auf Ihrer Passenger Arrival Card angeben.
Einreise Neuseeland: Deklarierungspflichtige Produkte | |
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Lebensmittel (gekocht, frisch, konserviert, verpackt oder getrocknet) | Obst und Gemüse, Fleisch, Eier, Meeresfrüchte, Molkereiprodukte, Pilze, Honig, Samen, Nüsse, Gewürze, Kräuter |
Tiere oder Tierprodukte | Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Honig, Bienenprodukte, Eier, Federn, Schalen, Rohwolle, Häute, Knochen, Insekten Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Muscheln und Schalentiere, Elfenbein, Schildkrötenpanzer, Korallen, Schlangenhaut |
Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse | Früchte, Blumen, Samen, Zwiebeln, Holz, Rinde, Blätter, Nüsse, Gemüse, Pflanzenteile, Pilze, Schilfrohr, Bambus, Stroh, Pflanzenstecklinge, Schilfrohr, Rattan, Kokosnuss, Tannenzapfen, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Heilmittel, Kosmetika |
Gegenstände mit Biosicherheitsrisiko | Biologische Kulturen, Organismen, Erde oder Wasser, Ausrüstungsgegenstände, die mit Tieren, Pflanzen oder Wasser verwendet werden - einschließlich Schuhwerk, Zelte, Camping-, Jagd-, Wander-, Golf- oder Sportausrüstung |
Die Einfuhr der folgenden Waren nach Neuseeland ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt:
Auch einige Arzneimittel, insbesondere kontrollierte Medikamente, dürfen nicht nach Neuseeland eingeführt werden. Verschreibungspflichtige Medikamente können jedoch in den meisten Fällen zusammen mit einem gültigen ärztlichen Rezept mitgenommen werden.
Die Einfuhr der folgenden Waren nach Neuseeland muss vorab von der MPI genehmigt werden: