Einreisebestimmungen für Neuseeland

Bei der Einreise nach Neuseeland müssen Sie sich an die aktuell gültigen Einreise- und Einfuhrbestimmungen halten. Wir erklären den Einreiseprozess, alle notwendigen Dokumente sowie die wichtigsten Regeln zur Mitnahme von Waren nach Neuseeland.

NZeTA für Neuseeland → Jetzt beantragen

Dokumente für Neuseeland-Einreise

Um nach Neuseeland einreisen zu dürfen, müssen Sie am Grenzübergang ein kurzes Gespräch mit den Grenzbeamten führen und einige Dokumente vorlegen. Dazu gehören:

  • Ihr Reisepass
  • Ihre NZeTA-Reisebestätigung (New Zealand Electronic Travel Authority) oder Ihr genehmigtes Neuseeland-Visum
  • Beweise für die Bindung an Ihr Heimatland (z. B. Schreiben vom Arbeitgeber, Studentenausweis oder Rentenbescheid)
  • Beweise für ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihrer Reise (z. B. Kontoauszüge)
  • Bei Familienbesuchen: Kontaktdaten und Aufenthaltsstatus Ihrer Angehörigen in Neuseeland
  • Rück- oder Weiterreiseticket

Je nach Ihrer persönlichen Situation können noch weitere Beweisdokumente verlangt werden, die die Rechtmäßigkeit Ihrer Reise sowie Ihre Ausreiseintention nach Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beweisen.

Reisepass für Neuseeland-Reisen

Um nach Neuseeland einreisen zu dürfen, muss Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Ausreise hinaus gültig sein.

Visum für Neuseeland-Reise

Ihre elektronische Reisegenehmigung für Neuseeland (NZeTA) oder Ihr Visum müssen für den Zweck ausgestellt worden sein, zu dem Sie einreisen und zum Zeitpunkt Ihrer Einreise noch gültig sein.

Weitere Dokumente für die Einreise nach Neuseeland

Beim Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer Ihrer Reise wird von einer Faustregel von 1.000 Neuseeland-Dollar pro Person und Monat ausgegangen. Dies schließt Ihre Unterkunft nicht mit ein. Diese muss also bereits bezahlt sein oder noch oben drauf gerechnet werden.

Je nach Situation und dem Eindruck, den die Grenzbeamten von Ihnen haben, können bei der Einreise auch Nachweise über Ihren Gesundheitszustand verlangt werden.

Neuseeland-Einreise mit Kindern

Sowohl die Fluggesellschaften als auch die neuseeländischen Grenzbeamten achten darauf, dass alle jungen Menschen auf ihren Reisen sicher sind. Wenn Sie allein mit Minderjährigen reisen, empfehlen wir deshalb das Mitführen einiger Dokumente:

  • Eine von beiden Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Einverständniserklärung des Kindes
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Den Reisepass des Kindes zusammen mit seiner NZeTA oder seinem Visum
  • Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe aller Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen für die Neuseeland-Einreise

Ihre Einreisegenehmigung nach Neuseeland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und hängt vor Ort allein von der Entscheidung der zuständigen Grenzbeamten ab. Folgende Kriterien haben am Grenzübergang Einfluss auf die Einreiseerlaubnis:

  • Sie reisen aus dem Grund ein, für den Ihre NZeTA oder Ihr Visum ausgestellt wurde.
  • Die Daten aus Ihrem Reisepass stimmen mit den Daten in Ihrer NZeTA bzw. Ihres Visums überein.
  • Sie stellen keine Gefahr für das Land oder die neuseeländische Bevölkerung dar.
  • Sie sind derzeit nicht von einer Einreisesperre betroffen.
  • Sie haben nicht die Absicht, über die Dauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinaus in Neuseeland zu bleiben.

 

Reisesicherheit und Zoll in Neuseeland

Für Ihre Einreise nach Neuseeland müssen Sie eine Reihe von Daten hinterlegen, die sowohl für die Sicherheit als auch für Zollfragen wichtig sind. Die Immigration New Zealand (INZ) bekommt Ihre APP (Advance Passenger Processing) und PNR (Passenger Name Record)-Daten, bevor Sie überhaupt ein Flugzeug oder Schiff besteigen.

Passenger Name Record (PNR) Daten

Die PNR-Daten werden bereits bei der Buchung Ihres Fluges oder Ihrer Schiffsreise eingesammelt. Hierzu gehören:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Flugscheindaten
  • Gepäck- und Sitzplatzinformationen

Advance Passenger Processing (APP)

Beim Check-In für Ihren Flug werden Sie von Ihrer Fluggesellschaft zur Abgabe der APP-Informationen aufgefordert. Dazu gehören:

  • Name
  • Nummer und Ausstellungsland des Reisepasses
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht

New Zealand Traveller Declaration

Die New Zealand Traveller Declaration ist ein Online-System, das Sie für die Zollerklärung nutzen können, bevor sie nach Neuseeland reisen. Die Nutzung der Online-Zollerklärung ist jedoch keine Pflicht, und es wird weiterhin eine Karte (Passenger Arrival Card) für die handschriftliche Deklaration verteilt.

Passenger Arrival Card

Während Ihrer Flug- oder Schiffsreise, jedoch spätestens in der Ankunftshalle in Neuseeland, wird Ihnen eine Passenger Arrival Card zum Ausfüllen übergeben. 

Auf der Karte müssen Sie unter anderem alle mitgebrachten Waren deklarieren, die von der neuseeländischen Regierung als Risikogüter eingestuft wurden. Zu den riskanten Waren bei der Einreise nach Neuseeland gehören Lebensmittel, Pflanzen, Holzprodukte, Erde, Wasser, Outdoor-Ausrüstungen und alle tierischen Produkte.

Zu den zollrelevanten und/oder streng regulierten Waren, die Sie in der Passenger Arrival Card angeben müssen, gehören Medizin, Waffen, Alkohol, Tabak, kommerzielle Produkte, Zahlungsmittel, Duty Free Waren und Dinge, die Sie für andere Personen transportieren.

New Zealand Traveller Declaration (NZTD)

Reisende haben jetzt die Möglichkeit, eine digitale Ankunftserklärung anstelle einer Passagier-Ankunftskarte auf Papier auszufüllen. Ein Erklärungsformular in Papierform wird aber weiterhin zur Verfügung stehen.

Impfungen für Neuseeland

Es gibt keine verpflichtenden Impfungen für Reisen nach Neuseeland. Es werden jedoch die Standardimpfungen für Kinder sowie Impfungen gegen Hepatitis A und B empfohlen.

Versicherungen für eine Neuseeland-Reise

Für die Einreise nach Neuseeland sind keine Versicherungen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Ihnen vor Ort einen ausreichenden Schutz bietet.

Ablauf der Einreise nach Neuseeland

Die Einreise nach Neuseeland verläuft normalerweise in der folgenden Reihenfolge:

  • Ausfüllen der Passenger Arrival Card bzw. New Zealand Traveller Declaration
  • Vorlage aller Dokumente sowie Befragung durch die Grenzbeamten
  • Zahlung der International Visitor Conservation and Tourism Levy
  • Durchsuchung Ihres Gepäcks (auch durch Spürhunde)

Gespräche mit neuseeländischen Grenzbeamten

Die Grenzschutzbeamten in Neuseeland können Ihnen eine Reihe von Fragen stellen, die sowohl Ihren Lebenslauf als auch Ihren Charakter und den Grund Ihrer Reise nach Neuseeland betreffen. Wenn Ihr Englisch nicht gut genug sein sollte, so teilen Sie dies den Beamten mit und sie werden darauf Rücksicht nehmen.

International Visitor Conservation and Tourism Levy

Seit dem Jahr 2019 müssen die meisten Neuseeland-Besucher eine Besuchsgebühr in Höhe von 35 Dollar bezahlen. Die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) wird innerhalb Neuseelands in Projekte investiert, die nachhaltiges Tourismuswachstum schaffen und dabei die Umwelt schützen.

Gepäckkontrollen / Handgepäck

Neuseeländische Zollbeamte und Mitarbeiter des MPI (Ministry for Primary Industries) dürfen Ihr Gepäck und alle mitgeführten Gegenstände durchsuchen. Hierbei geht es vor allem darum, ein landwirtschaftliches Risiko durch eingeschleppte Organismen, Viren, Bakterien und Pilze abzuwenden (Biosicherheit). Es wird aber auch nach zu verzollenden Waren gesucht.

Smartphoneverbot im Ankunftsbereich

Das Telefonieren, Filmen und Fotografieren ist im gesamten Grenzbereich verboten. Wenn Sie jemanden kontaktieren müssen, dann informieren Sie die Beamten an der Grenze und warten Sie auf deren Genehmigung.

Einfuhrbestimmungen für Neuseeland

Eingeführte Waren, die Schädlinge, Krankheiten und Samen tragen, stellen eine Gefahr für die Umwelt und Tierwelt Neuseelands dar. Verunreinigungen wie Viren, Bakterien und Pilze sind oft mit bloßem Auge nicht erkennbar. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich an die Deklarierungspflicht halten und alle mitgeführten Waren auf Ihrer Passenger Arrival Card angeben.

Einreise Neuseeland: Deklarierungspflichtige Produkte
Lebensmittel (gekocht, frisch, konserviert, verpackt oder getrocknet) Obst und Gemüse, Fleisch, Eier, Meeresfrüchte, Molkereiprodukte, Pilze, Honig, Samen, Nüsse, Gewürze, Kräuter
Tiere oder Tierprodukte Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Honig, Bienenprodukte, Eier, Federn, Schalen, Rohwolle, Häute, Knochen, Insekten Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Muscheln und Schalentiere, Elfenbein, Schildkrötenpanzer, Korallen, Schlangenhaut
Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse Früchte, Blumen, Samen, Zwiebeln, Holz, Rinde, Blätter, Nüsse, Gemüse, Pflanzenteile, Pilze, Schilfrohr, Bambus, Stroh, Pflanzenstecklinge, Schilfrohr, Rattan, Kokosnuss, Tannenzapfen, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Heilmittel, Kosmetika
Gegenstände mit Biosicherheitsrisiko Biologische Kulturen, Organismen, Erde oder Wasser, Ausrüstungsgegenstände, die mit Tieren, Pflanzen oder Wasser verwendet werden - einschließlich Schuhwerk, Zelte, Camping-, Jagd-, Wander-, Golf- oder Sportausrüstung

Verbotene Waren bei der Einreise nach Neuseeland

Die Einfuhr der folgenden Waren nach Neuseeland ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt:

  • „Anstößiges Material” (z. B. pornographische Inhalte oder Gewaltdarstellungen) auf Medienträgern
  • Waffen wie Klappmesser, Butterfly-Messer, Schwertstöcke, Schlagringe
  • Waffen, die als etwas anderes getarnt sind
  • Drogenbesteck

Auch einige Arzneimittel, insbesondere kontrollierte Medikamente, dürfen nicht nach Neuseeland eingeführt werden. Verschreibungspflichtige Medikamente können jedoch in den meisten Fällen zusammen mit einem gültigen ärztlichen Rezept mitgenommen werden.

Genehmigungspflichtige Waren bei der Neuseeland-Einreise

Die Einfuhr der folgenden Waren nach Neuseeland muss vorab von der MPI genehmigt werden:

  • Elfenbein in jeder Form
  • Schildkrötenpanzer
  • Fleisch oder Lebensmittel, die von Walen, Delphinen, seltenen Kranichen, Fasanen oder Meeresschildkröten stammen
  • Arzneimittel, die Moschus-, Nashorn- oder Tigerderivate wie gemahlenes Horn oder Knochen enthalten
  • Schnitzereien aus Knochen von Meeressäugetieren
  • Katzenfelle
  • Trophäen von Meeresschildkröten, Großkatzen, Reptilien, Kranichen, Fasanen, Bären, Antilopen und Hirschen
  • Lebende Tiere
  • Kakteen, Orchideen, Farne, Alpenveilchen und fleischfressende Pflanzen