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Wir erbringen in Ihrem Namen die Antragstellung bei der australischen Einreisebehörde und benötigen dafür die Bestätigung, dass Sie uns bevollmächtigen in diesem Zusammenhang zweckgebunden für Sie agieren zu dürfen. Dazu müssen wir Ihre persönlichen Daten erfassen und zweckgemäß verarbeiten. Ebenfalls ist es notwendig Informationen zu erheben, die nach Artikel 1 Absatz 1 DSGVO zu den sogenannten besonderen Daten personenbezogener Daten gehören und als höchst sensibel einzustufen sind. Bei Benutzung des Antragsformulars speichern wir Ihre Daten in unserer Datenbank. Sollten Sie Ihren Antrag später fortsetzen wollen, so ist dies jederzeit problemlos möglich. Unsere Mitarbeiter haben ebenfalls Zugriff auf diese Daten und sind Ihnen gerne behilflich.