Visum für Aserbaidschan

Für eine Reise nach Aserbaidschan benötigen die meisten internationalen Reisenden ein Visum oder e-Visum. Wir erklären, wie Sie schnell und einfach an die elektronische Reisegenehmigung für Aserbaidschan kommen.

e-Visum für Aserbaidschan → Jetzt beantragen

Wer braucht ein Visum für Aserbaidschan?

Reisende aus allen Ländern außer Belarus, Georgien, dem Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Serbien, der Türkei, der Ukraine, Usbekistan und Qatar benötigen für eine Einreise nach Aserbaidschan ein Visum von einer diplomatischen Vertretung oder das im Internet erhältliche e-Visum.

e-Visum für Aserbaidschan

Reisende aus ausgewählten Ländern und Regionen können statt eines klassischen Visums von der Botschaft jetzt im Internet eine elektronische Reisegenehmigung für Aserbaidschan beantragen. Dank des stark vereinfachten Online-Antragsverfahrens ist die Einreise dadurch für Bürger aller teilnehmenden e-Visa-Länder deutlich schneller, einfacher und günstiger geworden.

Ein genehmigtes e-Visum für Aserbaidschan berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise und einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen zu unterschiedlichen Zwecken. Den Zweck Ihrer Reise (z. B. Tourismus, Geschäftsreise, Forschungsreise, medizinische Reise oder Bildungsreise) müssen Sie bereits beim e-Visum-Antrag angeben und sich während Ihrer Reise daran halten.

Die Staatsangehörigen der folgenden Länder und Regionen können im Internet ein e-Visum für Aserbaidschan beantragen:

e-Visa für Aserbaidschan: berechtigte Länder und Regionen
Albanien Argentinien Australien Bahrain
Belgien Brasilien Brunei Darussalam Bulgarien
Chile China Costa Rica Dänemark
Deutschland Ecuador Estland Finnland
Frankreich Griechenland Guatemala Indien
Indonesien Iran (Islamische Republik) Irland Island
Israel Italien Japan Jordanien
Kanada Kolumbien Kroatien Kuba
Kuwait Lettland Litauen Luxemburg
Malaysia Malediven Malta Marokko
Mauritius Mazedonien Mexiko Mongolei
Montenegro Nepal Neuseeland Niederlande
Norwegen Oman Österreich Pakistan
Panama Paraguay Peru Peru
Polen Portugal Republik Korea Rumänien
Saudi-Arabien Schweden Schweiz Serbien
Singapur Slowakei Slowenien Spanien
Sri Lanka Südafrika Thailand Tschechische Republik
Turkmenistan Ungarn USA Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich und Nordirland Vietnam Zypern  

Voraussetzungen für ein Aserbaidschan e-Visum

Wenn Sie mit einem e-Visum nach Aserbaidschan einreisen wollen, dann müssen Sie neben der Staatsbürgerschaft in einem der zugelassenen e-Visa-Länder noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • Das Ablaufdatum Ihres Reisepasses liegt mindestens drei Monate nach dem letzten Tag der Gültigkeit Ihres e-Visums.
  • Die Angaben in Ihrem Reisepass stimmen mit Ihren Angaben im e-Visum-Antrag überein.
  • Sie lassen weder beim Antrag noch bei der Einreise vermuten, dass Sie in Aserbaidschan leben oder arbeiten wollen.
  • Sie haben vor, spätestens am letzten Tag Ihrer Aufenthaltsgenehmigung wieder auszureisen.
  • Sie sind noch nie ohne Genehmigung nach Berg-Karabach oder in andere Regionen der Republik Aserbaidschan gereist, die seit 1991 von der Republik Armenien besetzt sind.
  • Die aserbaidschanischen Zoll- und Grenzschutzbeamten halten Sie für geeignet, nach Aserbaidschan einzureisen.

Die letzte Entscheidung über Ihre Einreise nach Aserbaidschan wird von den Grenzbeamten vor Ort getroffen.

Sonderregelung für Journalisten

Wenn Sie als Korrespondent oder Kameraperson mit einem e-Visum nach Aserbaidschan einreisen wollen, dann müssen Sie sich vor Ihrem Antrag beim Außenministerium der Republik Aserbaidschan akkreditieren.

e-Visum für Aserbaidschan: erforderliche Dokumente

Für den e-Visum-Antrag zur Einreise nach Aserbaidschan benötigen Sie nur einen gültigen Reisepass aus einem der teilnehmenden e-Visa-Länder. Das Online-Formular verlangt den Upload eines gut lesbaren Scans der Datenseite Ihres Passes inklusive Foto als jpg-Datei.

Den Ausdruck Ihrer e-Visa-Genehmigung legen Sie bei der Einreise zusammen mit Ihrem Original-Reisepass an der Grenzkontrollstelle der Republik Aserbaidschan vor.

Aserbaidschan-Visum für Kinder

Jede Person, die mit Ihnen zusammen nach Aserbaidschan reist, muss entweder einen eigenen e-Visa-Antrag ausfüllen oder in Ihrem eigenen Antrag hinzugefügt werden. Bei Kindern, die in Ihrem Reisepass eingetragen sind, wählen Sie die Option „Person hinzufügen” im Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen mit Kindern an der Grenze vielleicht die Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Reise beweisen müssen. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Mitnahme von beglaubigten Kopien von Geburtsurkunden, Ausweisdokumenten anderer Sorgeberechtigter sowie einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Minderjährigen zur Reise (falls möglich).

e-Visum für Aserbaidschan beantragen

Den Antrag für ein e-Visum zur Einreise nach Aserbaidschan können Sie in wenigen Minuten auf der e-Visa-Antragsseite unseres Partners iVisa stellen. Geben Sie hierfür Ihr gewünschtes Anreisedatum und Ihre persönlichen Daten ein und laden Sie anschließend einen gut lesbaren Scan der Datenseite Ihres Reisepasses als jpg-Datei hoch.

Überprüfen Sie vor dem Abschicken Ihres Antrags noch einmal alle gemachten Angaben und gleichen Sie sie gründlich mit den Daten Ihres Reisespasses ab. Nach dem Versand Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine E-Mail mit Ihrer Registrierungsnummer.

Innerhalb von ca. drei Tagen können Sie dann mit der Genehmigung Ihres e-Visums rechnen. Drucken Sie das A-4-Dokument inklusive des maschinenleslesbaren Codes oben rechts aus und legen Sie es zu Ihren Reiseunterlagen.

e-Visum mit doppelter Staatsbürgerschaft

Wenn Sie im Besitz einer doppelten Staatsbürgerschaft sind, dann müssen Sie sich für einen Ihrer Reisepässe entscheiden, den Sie als Antrags- und Reisedokument verwenden wollen. Sie werden nur über die Grenze nach Aserbaidschan reisen dürfen, wenn Ihre e-Visa-Genehmigung mit den Daten des vorgelegten Reisepasses übereinstimmt.

Wie lange ist das e-Visum für Aserbaidschan gültig?

Ein genehmigtes e-Visum für Aserbaidschan ist für insgesamt 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage dürfen Sie für eine Dauer von maximal 30 Tagen am Stück nach Aserbaidschan reisen.

Wenn Sie Ihr e-Visum für Aserbaidschan nicht innerhalb der 90 Tage nach dem im Dokument festgehaltenen frühesten Anreisedatum nutzen, wird es ungültig und Sie müssen eine neue Genehmigung beantragen.

e-Visum für Aserbaidschan abgelehnt: Was jetzt?

Die Ablehnung eines e-Visa-Antrags für Aserbaidschan kann unterschiedliche Gründe haben. Zu den häufigsten gehören:

  • Die von Ihnen gemachten Angaben stimmen nicht mit den Daten in Ihrem Reisepass überein.
  • Sie haben falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
  • Der hochgeladene Scan Ihres Reisespasses ist nicht oder nur schwer lesbar.
  • Die Grenzschutzbehörden vermuten, dass Sie in Aserbaidschan arbeiten oder illegal einwandern wollen.
  • Sie haben sich als Journalist oder Kameraperson für ein e-Visum beworben, ohne sich vorher beim Außenministerium der Republik Aserbaidschan akkreditiert zu haben.
  • Sie sind in der Vergangenheit ohne Genehmigung nach Berg-Karabach oder andere Regionen der Republik Aserbaidschan gereist, die nach 1991 von der Republik Armenien besetzt wurden.

Im Falle einer Ablehnung Ihres e-Visums für Aserbaidschan bekommen Sie eine Erläuterung der Ablehnungsgründe per E-Mail geschickt. Wenden Sie sich mit dieser Nachricht an die für Sie zuständige Botschaft oder das Konsulat, um dort einen erneuten Antrag zu stellen.

Fehler im Antrag korrigieren?

Sollten Sie direkt nach dem Abschicken Ihres e-Visa-Antrags für Aserbaidschan einen Fehler bemerken, dann müssen Sie einen neuen e-Visum-Antrag stellen. Einmal gestellte Anträge können nicht korrigiert werden.

Einreise in Aserbaidschan: Was ist zu beachten?

Legen Sie den Grenzbeamten bei Ihrer Ankunft an der aserbaidschanischen Grenze Ihren Reisepass sowie den Ausdruck Ihrer e-Visa-Genehmigung vor. Das zuständige Personal trifft daraufhin auf Basis einer persönlichen Einschätzung sowie des Abgleiches Ihrer Daten die finale Entscheidung über Ihre Einreise nach Aserbaidschan.

Wenn Sie sich länger als 15 Tage in Aserbaidschan aufhalten, dann müssen Sie sich bei Ihrer Hotelleitung (oder Ihrer jeweiligen Unterkunft) offiziell anmelden. Diese registriert Sie dann ordnungsgemäß beim staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan.

Registrierungspflicht in Aserbaidschan

Ihre offizielle Registrierung muss bei einem geplanten Aufenthalt in Aserbaidschan von 15 Tagen und mehr innerhalb von fünf Tagen nach Ihrer Ankunft im Hotel stattfinden. Besucher, die in Privatunterkünften wohnen, müssen sich selbst anmelden.

Einreisebestimmungen beachten

Beachten Sie bei Ihrer Einreise nach Aserbaidschan die aktuellen Einreisebestimmungen inklusive aller Sicherheitshinweise.

Einfuhrbestimmungen beachten

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die genauen Einfuhrbestimmungen für Aserbaidschan. Sämtliche von Ihnen mitgebrachten Gepäckstücke werden bei Ihrer Ankunft durchleuchtet und können durchsucht werden.

Aserbaidschan Visa-FAQ

Haben Sie weitere Fragen zum Aserbaidschan-Visum? Dann werden Sie hoffentlich in unseren FAQ fündig:

Um ein neues e-Visum für Aserbaidschan zu beantragen, müssen Sie zunächst das Land verlassen. Die Verlängerung oder ein Neu-Antrag eines e-Visums ist vor Ort nicht möglich.

Ein e-Visum für Aserbaidschan wird in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt. Wir empfehlen Ihnen dennoch einen früheren Antrag (ca. zwei Wochen vor Ihrer Reise), damit Sie im Falle einer Ablehnung noch genügend Zeit für Korrekturen und Neuanträge haben.

Wenn Sie mit einem e-Visum nach Aserbaidschan reisen, dürfen Sie dort keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen. Hierfür müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen.

Wenn Sie bei einem Transit in Aserbaidschan nicht den internationalen Transitbereich des Flughafens verlassen, dann müssen Sie kein e-Visum beantragen.

E-Visa für Aserbaidschan müssen vor der Einreise beantragt und genehmigt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag für ein e-Visum rechtzeitig vor Ihrer Abreise online ausfüllen.

Wenn Sie Ihre Reisedaten nach Erhalt des e-Visums ändern müssen, können Sie trotzdem innerhalb der Gültigkeitsdauer von 90 Tagen nach Aserbaidschan einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt jedoch 30 Tage. Wenn sich Ihre Reisepläne drastisch ändern und Sie den Gültigkeitszeitraum überschreiten würden, müssen Sie ein neues e-Visum beantragen.

Das e-Visum für Aserbaidschan berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 30 Tagen pro Einreise. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie ein anderes Visum oder eine andere Genehmigung bei den zuständigen Behörden in Aserbaidschan beantragen.

Wenn sich Ihre Passdaten nach Erhalt des e-Visums ändern, müssen Sie ein neues e-Visum mit den aktualisierten Passdaten beantragen. Das e-Visum ist an die bei der Beantragung angegebenen Passdaten gebunden.

Wenn Sie zuvor nach Berg-Karabach oder in andere von der Republik Armenien besetzte Gebiete der Republik Aserbaidschan gereist sind, kann es Schwierigkeiten bei der Beantragung eines e-Visums für Aserbaidschan geben. Es wird empfohlen, sich bei den Behörden vor Ort über Ihre spezielle Situation zu informieren.