Für Ihre Reise nach Australien benötigen Sie ein gültiges Visum oder E-Visum. Wir erklären die gängigsten Australien-Visa und zeigen Ihnen, wie Sie günstig und schnell an die passende Einreisegenehmigung kommen.
Jeder Besucher, der nicht die australische Staatsbürgerschaft besitzt, benötigt für die Einreise nach Australien ein Visum. Hierfür müssen Sie sich aber nicht immer einen Aufkleber bei der Botschaft holen, denn heutzutage gibt es das schnelle und unkomplizierte eVisitor Online-Antragsverfahren.
Seit 1994 gilt ein vereinfachtes Einreisegesetz für die Staatsbürger der sogenannten eVisitor-Länder. Inhaber von Reisepässen aus diesen Ländern gelten vor dem Gesetz bereits als Besitzer eines gültigen Australien-Visums und müssen nicht den gesamten Visa-Prozess durchlaufen.
Stattdessen können sie sich vor ihrer Anreise für eine australische Einreisegenehmigung (eVisitor) qualifizieren. Dieses Online-Visum gilt ausschließlich für touristische und geschäftliche Reisen, die Teilnahme an Kurzzeit-Studiengängen und bestimmte ehrenamtliche Arbeiten.
Das eVisitor-Visum wird bei den australischen Behörden elektronisch gespeichert und ersetzt den ehemaligen Visumaufkleber im Reisepass. Zu den Ländern mit eVisitor-Berechtigung gehören:
Einreise Australien: eVisitor-Länder | |||
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Andorra | Belgien | Bulgarien | Dänemark |
Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Irland | Island | Italien |
Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Monaco | Niederlande |
Norwegen | Österreich | Polen | Portugal |
Rumänien | San Marino | Schweden | Schweiz |
Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik |
Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich* | Zypern |
* Personen mit Pässen aus britischen Überseegebieten können kein eVisitor beantragen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Visum für Australien werden Sie neben dem Begriff eVisitor (dies ist das am häufigsten genutzte Online-Visum für Australien) auch die Bezeichnung ETA (Electronic Travel Authority) finden.
Bei der ETA handelt es sich ebenfalls um eine Einreisegenehmigung für Australien mit den exakt gleichen Rechten und Gültigkeitszeiträumen wie beim eVisitor-Visum. Der Unterschied liegt lediglich in den berechtigten Ländern und den Kosten:
Zwar könnten theoretisch auch Staatsangehörige aus manchen eVisitor-Ländern eine ETA beantragen, allerdings müssen sie hierfür ein Reisebüro, eine Fluggesellschaft, einen spezialisierten Dienstleister oder eine australische Visastelle hinzuziehen. Es ergibt also wenig Sinn, als eVisitor-Berechtigter eine ETA für Australien zu beantragen.
Um die Online-Einreisegenehmigung für Australien (eVisitor) zu bekommen, müssen Sie neben Ihrer Staatsbürgerschaft in einem der eVisitor-Länder noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese beziehen sich auf Ihre Reiseabsicht, die geplante Aufenthaltsdauer und einige persönliche Eigenschaften.
Sie sind zur Antragstellung eines eVisitor-Visums für Australien berechtigt, wenn Sie mit dem Flugzeug oder (Kreuzfahrt-)Schiff anreisen wollen. Hierzu zählen keine Militärmaschinen oder Marineboote.
Um ein eVisitor-Visum zu bekommen, muss ihr Reisepass in einem der eVisitor-Länder ausgestellt worden sein und ab Einreise noch für mindestens sechs Monate gültig sein.
Das eVisitor-Visum für Australien können Sie nur für touristische Zwecke, kurze Geschäftsreisen oder die Teilnahme an kurzen Weiterbildungen von bis zu drei Monaten nutzen. Dieses australische Besuchervisum berechtigt Sie somit nicht zum Arbeiten oder Studieren in Australien.
Mit einem australischen eVisitor-Visum dürfen Sie höchstens drei Monate am Stück in Australien bleiben. Jedoch dürfen Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von einem Jahr mehrmals nach Australien einreisen.
Sie dürfen nur mit einem eVisitor-Visum nach Australien einreisen, wenn Sie die körperlichen, geistigen und biografischen Voraussetzungen erfüllen. Es gelten folgende Bedingungen:
Wenn Sie all diese Kriterien erfüllen und aus einem der eVisitor-Länder stammen, dann steht Ihrer Reisegenehmigung wahrscheinlich nichts mehr im Weg.
Wenn Sie mit einem eVisitor-Visum nach Australien reisen wollen, dann benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der ab dem Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein wird.
Sollte Ihr Reisepass vor der Beantragung Ihres eVisitor-Visums nicht mehr lange genug gültig sein, dann beantragen Sie zunächst einen neuen Reisepass, bevor Sie den eVisitor-Antrag stellen. Das eVisitor ist nur in Kombination mit dem Reisepass gültig, mit dem es beantragt wurde.
Wenn Sie gemeinsam mit Kindern nach Australien reisen möchten, dann müssen Sie auch für diese ein eigenes eVisitor beantragen. Auch für Säuglinge besteht eine eVisitor- bzw. Visums- und Reisepasspflicht.
Den Antrag für ein australisches eVisitor können Sie bei uns in nur wenigen Minuten ausfüllen. Halten Sie hierfür Ihren Reisepass sowie eine gültige E-Mail-Adresse bereit.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Beantragung außerhalb von Australien befinden müssen.
In drei Schritten werden Sie zunächst ein Kundenkonto anlegen, dann Ihr Antragsformular inklusive Ihrer persönlichen Daten ausfüllen und danach innerhalb von 12 Stunden Ihre Reisegenehmigung per E-Mail erhalten.
Auf der eVisitor-Genehmigung finden Sie:
Ihr eVisitor wird auf digitalem Weg mit Ihrem Reisepass verknüpft, sodass die Grenzbeamten bei Ihrer Einreise automatisch Zugriff auf Ihre Daten bekommen. Bewahren Sie zur Sicherheit dennoch einen Ausdruck Ihrer eVisitor-Genehmigung auf.
Das eVisitor-Visum für Australien ist ab dem Tag der Reisegenehmigung für insgesamt zwölf Monate, jedoch maximal bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Reisepasses gültig. Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen, dann müssen Sie auch ein neues eVisitor beantragen.
Innerhalb des einjährigen Gültigkeitszeitraumes können Sie mehrfach für einen Zeitraum von maximal drei Monaten am Stück nach Australien reisen.
Ein genehmigtes eVisitor-Visum für Australien berechtigt Sie zu privaten und geschäftlichen Reisen nach Australien. Zu den erlaubten Aktivitäten in Australien gehören:
Achtung: Mit einem eVisitor-Visum dürfen Sie in Australien nicht für australische Firmen oder Organisationen arbeiten oder Dienstleistungen für diese erbringen. Auch der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die australische Bevölkerung ist für Inhaber eines eVisitor-Visums verboten.
Eine Ausnahme vom Arbeitsverbot in Australien mit einem eVisitor-Visum wird für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gemacht. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Ihr eVisitor-Antrag nach der automatischen Überprüfung durch die australischen Behörden abgelehnt wurde, dann werden Sie den Grund dafür nicht zwingend erfahren. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, ihn im Ausschlussverfahren herauszufinden.
Die Gründe für die Ablehnung Ihres eVisitor können folgende sein:
Sofern der Grund für Ihre eVisitor-Ablehnung in einem Schreibfehler, fehlenden Dokumenten oder einem falschen Format von hochgeladenen Dateien besteht, dann können Sie diese Fehler beheben und zehn Tage nach der Ablehnung einen erneuten eVisitor-Antrag stellen.
Sollte der Grund für Ihre Ablehnung jedoch in Ihrer Biografie oder Ihren derzeitigen persönlichen oder beruflichen Umständen liegen, dann ergibt ein erneuter eVisitor-Antrag wenig Sinn. In diesem Fall sollten Sie bei der Botschaft ein klassisches Visum beantragen.
Versuchen Sie nach einer Ablehnung keinesfalls, einen erneuten eVisitor-Antrag mit Falschangaben zu stellen. Dies kann zu einer dauerhaften Einreisesperre führen.
Bei Ihrer Einreise nach Australien müssen Sie Ihre Reisegenehmigung (z. B. eVisitor oder ETA) sowie Ihren gültigen Reisepass bereithalten. Das Ausfüllen einer „Incoming Passenger Card” (IPC) mit zollrelevanten Fragen wird entweder schon bei der Einreise oder spätestens an der Grenze von Ihnen verlangt.
Auch ein Nachweis Ihrer vollständig abgegebenen Australia Travel Declaration, die Sie nach Aufforderung durch Ihren Reiseanbieter bzw. Ihre Fluggesellschaft bereits vor Ihrer Anreise ausgefüllt haben, kann an der Grenze noch einmal von Ihnen verlangt werden.
Die Informationen aus der Incoming Passenger Card und der Australia Travel Declaration helfen der australischen Regierung, Zoll-, Quarantäne- und Einwanderungsangelegenheiten zu verwalten und werden ausschließlich für diese Zwecke genutzt.
Beachten Sie bei Ihrer Einreise nach Australien die aktuellen Einreisebestimmungen inklusive aller Sicherheitshinweise.
Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die genauen Einfuhrbestimmungen für Australien. Es gibt strenge Regeln für das Mitführen von Lebensmitteln, Pflanzen, Medikamenten, Genusswaren, Geld und anderen Dingen.
Geben Sie in Ihrer Incoming Passenger Card lieber zu viele als zu wenig mitgeführte Waren und Gegenstände an, denn bei einer Überschreitung oder Missachtung der Einfuhrbestimmungen drohen harte Strafen.
Sollte das günstige Besuchervisum eVisitor für Sie nicht ausreichen, weil Sie etwa in Australien arbeiten oder studieren wollen oder einen längeren Aufenthalt planen, dann stehen Ihnen noch weitere Visa-Kategorien zur Verfügung.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Work and Holiday-Visa, Studenten- und Ausbildungsvisa, Familien- und Adoptionsvisa, Arbeits- und Qualifikationsvisa, Investoren- und Karrierevisa sowie einigen Einwanderungsvisa.
Australische Visa werden in sogenannte „Subclasses” („Unterklassen”) eingeteilt und mit 3-stelligen Nummern versehen. Beispiele für die beliebtesten Langzeitvisa für Australien:
Die „Subclass” für das beliebte eVisitor-Visum ist 651 und das ETA für Reisende aus Brunei, Kanada, Hongkong, Japan, Malaysia, Singapur, Südkorea und den USA läuft unter Subclass 601. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der australischen Regierung.
Haben Sie weitere Fragen zum Australien-Visum? Dann werden Sie hoffentlich in unseren FAQ fündig:
Das eVisitor-Visum für Australien sollten Sie frühzeitig vor Ihrer Einreise beantragen. Ein Vorlauf von fünf Tagen ist das Minimum. Wir empfehlen jedoch einen mehrwöchigen Vorlauf, denn in Krisenzeiten können ohne Vorwarnung längere Wartezeiten bei Behörden entstehen.
Sie können bis zum letzten Tag der Gültigkeit Ihres eVisitor nach Australien einreisen und dort für die maximale Dauer von drei Monaten bleiben. Das heißt, dass Sie mit der Beantragung eines neuen eVisitor ohne Probleme so lange warten können, bis Ihr altes eVisitor abgelaufen ist.
Bedenken Sie jedoch, dass das eVisitor auch an die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses gebunden ist. Sollte Ihr Reisepass vor Ablauf der einjährigen eVisitor-Gültigkeit ablaufen, so müssen Sie vorzeitig ein neues eVisitor-Visum beantragen.
Eine Reise nach Australien ohne Visum ist nur Reisenden mit australischem oder neuseeländischem Pass erlaubt.
Mit einem Besuchervisum (eVisitor oder ETA) dürfen Sie in Australien nicht arbeiten. Für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Australien benötigen Sie ein spezielles Visum. Wenige Ausnahmen gelten für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten.
Während das eVisitor-Visum keine Arbeit in Australien zulässt, gibt es Ausnahmen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, z. B., dass Sie für eine gemeinnützige Organisation arbeiten und kein Gehalt für Ihre Dienste erhalten.
Wenn Sie mit einem eVisitor oder einer ETA nach Australien reisen, dann dürfen Sie nur an kurzen Schulungen oder Kursen teilnehmen, aber keinem Langzeitstudium nachgehen. Erlaubt ist alles, was kürzer als drei Monate dauert, jedoch keine medizinischen Fortbildungen wie z. B. für Ärzte oder Krankenpfleger.
Das eVisitor für Australien kann nicht verlängert werden, solange Sie sich in Australien aufhalten. Sobald Ihr eVisitor-Visum abläuft, müssen Sie das Land verlassen. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie ein anderes Visum beantragen, das Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer und Ihrem Zweck entspricht.
Ihre Vorstrafen können sich auf Ihre Berechtigung zur Beantragung eines eVisitor-Visums auswirken. Während kleinere Vergehen kein großes Problem darstellen, können schwerere Verurteilungen zu einer Ablehnung führen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie bei der Beantragung Ihres Visums ehrlich und genau sind, da falsche Angaben zu Ihrer kriminellen Vergangenheit zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können, einschließlich eines Verbots für zukünftige Reisen nach Australien.
Mit dem eVisitor-Visum können Sie nicht speziell für eine medizinische Behandlung nach Australien reisen. Wenn Sie eine medizinische Behandlung in Australien benötigen, müssen Sie ein Medical Treatment Visa (Subclass 602) beantragen, das für diesen Zweck bestimmt ist.