Das neue ETIAS E-Visum für Reisen nach Europa soll 2025 starten. Wir erklären alles zum Antragsprozess, den Voraussetzungen für ETIAS sowie den teilnehmenden Ländern und Bedingungen für Reisende.
ETIAS (kurz für „EU Travel Information and Authorisation System”) ist ein elektronisches Verfahren für Reisegenehmigungen, das ab 2025 von Europareisenden aus über 60 Ländern genutzt werden soll.
Die am ETIAS-Programm teilnehmenden Länder sind derzeit noch von der Visumpflicht befreit. Das heißt, dass Reisende aus diesen Staaten momentan lediglich einen gültigen Reisepass vorlegen müssen und nach persönlicher Einschätzung durch die Grenzbeamten in den Schengenraum gelassen werden.
Mit der Einführung des europäischen Reisegenehmigungssystems ETIAS soll die innere Sicherheit der EU erhöht werden, weil eine gründlichere Überprüfung von Reisenden aus den visabefreiten Ländern stattfinden wird.
Eine ETIAS-Reisegenehmigung soll in den EU-Mitgliedsstaaten zu geschäftlichen, touristischen, medizinischen oder Transitzwecken genutzt werden können. Ähnliche Systeme gibt es bereits in anderen Ländern, zum Beispiel ESTA in den USA, NZeTA in Neuseeland oder ETA in Kanada.
ETIAS befindet sich derzeit noch in der Implementierungsphase. Wir halten Sie auf dieser Webseite über die Zeitpläne der EU-Kommission auf dem Laufenden.
Wenn Sie für einen visafreien Kurzaufenthalt in der EU zu touristischen, geschäftlichen, medizinischen oder Transitzwecken in Frage kommen, dann dürfen Sie sich ab der Einführung von ETIAS vor Ihrer Einreise per Online-Formular im Programm registrieren.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden in einem automatischen Prozess überprüft. Nach einer kurzen Wartezeit (idealerweise dauert diese nur wenige Minuten) bekommen Sie die ETIAS-Reisegenehmigung übermittelt.
Da derzeit alle relevanten Beförderungsunternehmen dazu aufgefordert sind, sich für ETIAS anzumelden und ihre Prozesse anzupassen, wird für Reisende kaum zusätzlicher Aufwand entstehen. Optimalerweise müssen Sie Ihre ETIAS-Genehmigung lediglich beim Buchen einer Europareise hochladen.
Wenn Sie zwar aus einem Land außerhalb der EU stammen, aber laut EU-Visumpolitik für eine Einreise in den Schengenraum kein Visum benötigen, dann werden Sie in Zukunft einen ETIAS-Antrag ausfüllen müssen, um nach Europa zu reisen.
Zu den Nationen, deren Bürger in Zukunft nur noch mit einer ETIAS-Genehmigung in den Schengenraum kommen werden, gehören:
ETIAS Europa: berechtigte Nationalitäten | |||
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Albanien1 | Antigua und Barbuda | Argentinien | Australien |
Bahamas | Barbados | Bosnien und Herzegowina1 | Brasilien |
Brunei | Chile | Costa Rica | Dominica |
El Salvador | Georgien1 | Grenada | Guatemala |
Honduras | Hongkong S.A.R 3 | Israel | Japan |
Kanada | Kiribati | Kolumbien | Macao S.A.R4 |
Malaysia | Marshallinseln | Mauritius | Mexiko |
Mikronesien | Moldawien1 | Montenegro1 | Neuseeland |
Nicaragua | Nord-Mazedonien1 | Palau | Panama |
Paraguay | Peru | Salomonen | Samoa |
Serbien2 | Seychellen | Singapur | St. Kitts und Nevis |
St. Lucia | St. Vincent | Südkorea | Taiwan5 |
Timor Leste | Tonga | Trinidad und Tobago | Tuvalu |
Ukraine | Uruguay | USA | Vanatu |
Venezuela | Vereinigte Arabische Emirate | Vereinigtes Königreich6 |
1 Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe.
2 Ausgenommen sind Inhaber serbischer Pässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden.
3 Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Inhaber eines Reisepasses der Sonderverwaltungszone Hongkong.
4 Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber eines Reisepasses der „Região Administrativa Especial de Macau".
5 Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Inhaber eines von Taiwan ausgestellten Reisepasses, der eine Personalausweisnummer enthält.
6 Einschließlich British Overseas Nationals (BOTC, BOC), British Protected Persons (BPP), und British Subjects (BS)
Mit der Einführung von ETIAS werden Sie für Reisen in die folgenden Länder eine ETIAS-Reisegenehmigung brauchen, sofern Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen, bisher aber visumfrei in den Schengenraum reisen konnten:
ETIAS Europa: teilnehmende Länder | |||
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Andorra1 | Belgien | Bulgarien | Dänemark |
Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Island | Italien | Kroatien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg |
Malta | Monaco1 | Niederlande | Norwegen |
Österreich | Polen | Portugal | Rumänien |
San Marino1 | Schweden | Schweiz | Slowakei |
Slowenien | Spanien | Tschechien | Ungarn |
Vatikanstadt1 | Zypern |
1 Das ETIAS ist für den Transit durch die Schengen-Länder erforderlich, um in diese Kleinststaaten zu gelangen.
EU-Mitglied Irland nimmt nicht am ETIAS-Programm teil.
Bei diesen ETIAS-Ländern handelt es sich um die derzeitigen Schengenstaaten, zukünftige Schengen-Mitglieder, EFTA-Länder (Europäischen Freihandelsassoziation) oder grenzoffene Kleinststaaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten.
Im Gegensatz zum Schengenvisum handelt es sich bei ETIAS nicht um ein Visum, sondern um eine elektronische Reisegenehmigung, die schneller, einfacher und günstiger zu bekommen ist als klassische Visa.
Der vereinfachte und automatisierte Antragsprozess mit der Übermittlung von Reisepassdaten und Sicherheitsfragen ermöglicht eine Überprüfung von Reisenden, ohne bei den Botschaften und Konsulaten einen bürokratischen Aufwand zu erzeugen.
Die Unterschiede zwischen ETIAS und Schengenvisum im Überblick:
ETIAS | Schengen-Visum | |
---|---|---|
Antragsverfahren | Komplett digital | Über die Botschaft, Visum-Sticker im Reisepass |
Wartezeit | Bis zu vier Tage | ca. 15 Tage |
Gültigkeit | 3 Jahre | 6 Monate bis 5 Jahre (je nach Visum) |
Kosten | 7 € | 80 € |
Einreise | Mehrfache Einreise möglich | Abhängig vom Visum |
Aufenthalt | 90 Tage | 90 Tage |
Wenn Sie visumfrei mit einem ETIAS nach Europa reisen wollen, dann müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie im Schengenraum arbeiten, studieren oder länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben wollen, dann reicht Ihre ETIAS-Genehmigung hierfür nicht aus. Sie müssen das passende Visum beantragen.
Wenn Sie ein ETIAS beantragen wollen, dann muss Ihr Reisepass die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
In einer Pressemitteilung vom Juli 2023 hat die EU klargestellt, dass ETIAS-Reisende keine Gesundheitsinformationen, Impfungen oder biometrische Daten angeben müssen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Reisende einige Sicherheitsfragen beantworten müssen, damit das System beurteilen kann, ob sie eine Bedrohung für den Schengenraum und die EU darstellen. Dazu gehören auch Fragen zu Vorstrafen und Reisen in Konfliktgebiete. Alle Anträge werden mit EU-Sicherheitsdatenbanken abgeglichen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Nach Angaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) wird der ETIAS-Antrag in 97 % der Fälle sofort bearbeitet und genehmigt. Die restlichen 3 % der Anträge werden von der ETIAS-Zentralstelle und den nationalen Stellen manuell geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Der ETIAS-Antrag wird komplett digital stattfinden und nur etwa fünfzehn Minuten dauern. Während des Antragsverfahrens werden Sie voraussichtlich nach Ihren persönlichen Daten, Ihren Reiseplänen sowie einigen biografischen Informationen gefragt werden. Dazu können gehören:
Die ETIAS-Gebühr in Höhe von 7 € werden Sie danach im elektronischen Zahlungsverfahren entrichten und dann zeitnah eine Benachrichtigung mit Ihrer Genehmigung erhalten.
Sollten bei der automatischen Verarbeitung Ihrer ETIAS-Daten Probleme entstehen (z. B. weil es Treffer im Europol- und Interpol-Datenbankabgleich gab), dann wird Ihr Antrag manuell bearbeitet und kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann Ihre ETIAS-Genehmigung mehrere Tage dauern.
ETIAS ist für kurze Urlaubsreisen, Geschäftsreisen, medizinische Aufenthalte oder für einen Transit vorgesehen. Für darüber hinausgehende Aktivitäten wie z. B. ein Studium oder eine Arbeitsaufnahme im Schengenraum benötigen Sie ein entsprechendes Visum, das Sie vor Ihrer Einreise bei der Botschaft oder im Konsulat beantragen müssen.
Ein genehmigtes ETIAS wird für drei Jahre, maximal jedoch bis zum Ablauf Ihres Reisepasses gültig sein. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, dann benötigen Sie auch eine neue ETIAS-Genehmigung.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums dürfen Sie mehrfach in den Schengenraum einreisen und sich dort für 90 Tage am Stück innerhalb einer Zeitspanne von 180 Tagen aufhalten.
ETIAS wird 7 € kosten, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 70 Jahre alt sind. Für alle anderen (also Personen unter 18 oder über 70) ist der Antrag kostenlos.
Auch nach der Einführung von ETIAS werden Sie bei Ihrer Ankunft an der Grenze zum Schengenraum wie gewohnt den Zoll- und Grenzschutzbeamten Ihre Reisedokumente übergeben. Ihr Reisepass wird vor dem Grenzübergang elektronisch eingelesen und mit den wichtigsten Datenbanken abgeglichen.
Da Ihre ETIAS-Genehmigung mit den Daten Ihres Reisepasses verknüpft ist, müssen Sie zwingend mit demselben Reisepass an der Grenze erscheinen, für den Sie das ETIAS beantragt haben. Führen Sie zur Sicherheit einen Ausdruck Ihrer ETIAS-Genehmigung mit.
Unter Umständen werden Ihnen von den Beamten vor Ort noch einige Fragen gestellt, bevor Ihnen die Einreisegenehmigung erteilt wird.
Ein genehmigtes ETIAS ist noch keine Garantie dafür, dass Sie nach Europa einreisen dürfen. Da die finale Entscheidung über Ihre Einreisegenehmigung allein bei den Grenzschutzbeamten vor Ort liegt, ist ETIAS vielmehr als „Anreisegenehmigung” zu verstehen. Dies gilt übrigens für alle Arten von Visa und Reisegenehmigungen weltweit.
Der Start von ETIAS hat bereits drei Jahre Verspätung. Das EU-Parlament hat mittlerweile zugestimmt und die Reiseunternehmen befinden sich derzeit in der System-Testphase. Die Inbetriebnahme von ETIAS ist 2025 vorgesehen.
Haben Sie weitere Fragen zur ETIAS-Reisegenehmigung für den Schengenraum? Dann werden Sie hoffentlich in unseren FAQ fündig:
Die Einführung von ETIAS hat keinen Einfluss auf die Visapflicht der Länder, deren Staatsangehörige bisher für Reisen in den Schengenraum ein Visum beantragen mussten. Somit müssen Nicht-EU-Bürger, die aus einem nicht visabefreiten Land kommen, weiterhin ein Schengenvisum beantragen.
Unter bestimmten Umständen kann Ihr ETIAS abgelehnt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern haben Sie beim europäischen ETIAS allerdings das Recht, den Grund dafür zu erfahren und gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.
Es wird auch vorkommen, dass vor einer ETIAS-Genehmigung im manuellen Verfahren weitere Angaben vom Antragsteller gefordert werden, so dass sich die Wartezeit auf bis zu vier Wochen verlängern kann. Beantragen Sie deshalb Ihr ETIAS frühzeitig, um noch genügend Spielraum für einen weiteren Versuch bzw. die alternative Beantragung eines Schengen-Visums zu haben.
Sie müssen Ihr ETIAS nur einmal beantragen und dürfen mit der Genehmigung innerhalb des Gültigkeitszeitraums von drei Jahren und für die maximale Aufenthaltszeit von 90 Tagen alle ETIAS-Mitgliedsländer besuchen.
Nein, das ETIAS erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen Sie das entsprechende Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Schengenstaates beantragen.
Ja, Sie können Ihre Reisedaten nach Erhalt der ETIAS-Genehmigung ändern. Die Gültigkeit Ihres ETIAS berechtigt Sie zur Einreise in den Schengenraum innerhalb des angegebenen Zeitraums, solange Ihr Reisepass gültig ist.
Ja, Sie können einen ETIAS-Antrag stellen, wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, vorausgesetzt, eine Ihrer Staatsbürgerschaften stammt aus einem teilnahmeberechtigten Land. Achten Sie darauf, dass Sie den Reisepass verwenden, der der Staatsangehörigkeit entspricht, die für den ETIAS-Antrag in Frage kommt.
ETIAS ist nicht für berufliche Tätigkeiten vorgesehen. Wenn Sie beabsichtigen, im Schengenraum zu arbeiten, müssen Sie das entsprechende Arbeitsvisum bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragen.
Eine Krankenversicherung ist für die Einreise mit ETIAS nicht zwingend erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, eine Krankenversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie während Ihres Aufenthalts gegen unerwartete medizinische Kosten abgesichert sind.
Ja, Sie können ETIAS im Namen einer anderen Person beantragen, z. B. für Familienangehörige oder Mitreisende. Achten Sie darauf, dass Sie während des Antragsverfahrens genaue und vollständige Angaben machen.
Ihr ETIAS ist an Ihren Reisepass gebunden. Läuft Ihr Reisepass vor Ablauf Ihres ETIAS ab, müssen Sie mit Ihrem neuen Reisepass ein neues ETIAS beantragen.
Ja, ein genehmigtes ETIAS berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb des Gültigkeitszeitraums von drei Jahren. Sie können beliebig oft in den Schengenraum ein- und ausreisen, sofern die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet.
Ja, jeder Reisende, einschließlich Kinder jeden Alters, benötigt eine eigene ETIAS-Genehmigung.
Nein, das ETIAS ist an den Pass gebunden, für den es ursprünglich ausgestellt wurde. Wenn Sie einen neuen Pass erhalten, müssen Sie ein neues ETIAS mit den Daten des neuen Passes beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass mit einem aktiven ETIAS verlieren, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen und anschließend ein neues ETIAS mit den Daten des neuen Reisepasses beantragen. Ihr altes ETIAS ist dann nicht mehr gültig.
Nein, ETIAS ist für EU-Bürger, die innerhalb der EU reisen, nicht erforderlich. Es ist in erster Linie für Bürger von Ländern außerhalb der EU gedacht, die von der Visumpflicht befreit sind.
Wenn Ihr ETIAS-Antrag abgelehnt wird, werden Sie über die Gründe informiert. Abhängig von den Umständen können Sie Einspruch gegen die Entscheidung einlegen oder einen neuen Antrag mit korrigierten Angaben stellen. Folgen Sie den Anweisungen in der Ablehnungsmitteilung.