Für eine Reise nach Indien benötigen Sie ein gültiges Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung. Wir erklären die verschiedenen Visa-Typen und geben Tipps zu Antrag, Kosten und dem Einreiseprozess.
Wenn Sie nach Indien reisen wollen und keine indische, maledivische, nepalesische oder bhutanische Staatsangehörigkeit besitzen, dann benötigen Sie für Ihre Einreise ein Visum oder die elektronische Reisegenehmigung namens e-Visa (e-Visum).
Um Reisen nach Indien zu vereinfachen, sind die Staatsangehörigen vieler Länder (z. B. die komplette Europäische Union, Australien und die USA) von der Visumpflicht befreit und können sogenannte e-Visa beantragen.
Nach der Genehmigung im Onlineverfahren ist das e-Visum für Indien je nach Kategorie zwischen 120 und 360 Tage lang gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt zwischen 30 und 180 Tagen zu geschäftlichen, touristischen oder medizinischen Zwecken.
e-Visa werden für verschiedene Kategorien und Gültigkeitszeiträume ausgestellt, die je nach Nationalität variieren können. Bei der Beantragung Ihres e-Visums für Indien haben Sie die Wahl aus folgenden Optionen:
e-Visa Typ | Gültigkeit | Anzahl Einreisen | Aufenthaltsdauer am Stück |
---|---|---|---|
Tourist | 30 Tage | 1 | 30 Tage |
Tourist | 365 Tage | mehrere | 90 Tage* |
Tourist | 5 Jahre | mehrere | 90 Tage* |
Business | 1 Jahr | mehrere | 180 Tage |
Medical | 60 Tage | 3 | 60 Tage |
Conference | 30 Tage | 1 | 30 Tage |
*Touristen aus den USA und Japan dürfen mit dem Touristenvisum statt der 90 Tage insgesamt 180 Tage am Stück in Indien bleiben.
Die Liste der teilnehmenden Länder am e-Visa-Programm für Reisen nach Indien ist dynamisch. Derzeit sind folgende Länder und Regionen e-Visa-berechtigt:
e-Visa für Indien: Berechtigte Länder | |||
---|---|---|---|
Albanien | Andorra | Angola | Anguilla |
Antigua und Barbuda | Argentinien | Armenien | Aruba |
Aserbaidschan | Australien | Bahamas | Barbados |
Belgien | Belize | Bolivien | Bosnien und Herzegowina |
Botswana | Brasilien | Brunei | Bulgarien |
Burundi | Cayman-Insel | Chile | China |
China- SAR Hongkong | China- SAR Macau | Cook-Inseln | Costa Rica |
Cote d'lvoire | Dänemark | Deutschland | Dominica |
Dominikanische Republik | Dschibuti | Ecuador | El Salvador |
Eritrea | Estland | Fidschi | Finnland |
Frankreich | Gabun | Gambia | Georgien |
Ghana | Grenada | Griechenland | Guatemala |
Guinea | Guyana | Haiti | Honduras |
Indonesien | Irland | Island | Israel |
Italien | Jamaika | Japan | Jordanien |
Kambodscha | Kamerun | Kanada | Kap Verde |
Kenia | Kiribati | Kolumbien | Komoren |
Kroatien | Kuba | Laos | Lesotho |
Lettland | Liberia | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Madagaskar | Malawi | Malaysia |
Mali | Malta | Marshallinseln | Mauritius |
Mexiko | Mikronesien | Moldawien | Monaco |
Mongolei | Montenegro | Montserrat | Mosambik |
Myanmar | Namibia | Nauru | Neuseeland |
Nicaragua | Niederlande | Niger Republik | Niue-Insel |
Norwegen | Oman | Österreich | Palästina |
Palau | Panama | Papua-Neuguinea | Paraguay |
Peru | Philippinen | Polen | Portugal |
Republik Korea (Südkorea) | Republik Mazedonien (Nordmazedonien) | Ruanda | Rumänien |
Russland | Salomon-Inseln | Sambia | Samoa |
San Marino | Schweden | Schweiz | Senegal |
Serbien | Seychellen | Sierra Leone | Simbabwe |
Singapur | Slowakei | Slowenien | Spanien |
Sri Lanka | St. Christoph und Nevis | St. Lucia | St. Vincent und die Grenadinen |
Südafrika | Surinam | Swasiland | Tadschikistan |
Taiwan | Tansania | Thailand | Timor-Leste |
Tonga | Trinidad und Tobago | Tschechische Republik | Turks- und Caicosinseln |
Tuvalu | Uganda | Ukraine | Ungarn |
Uruguay | USA | Usbekistan | Vanuatu |
Vatikanstadt | Venezuela | Vereinigte Arabische Emirate | Vereinigtes Königreich |
Vietnam | Zypern |
Aufgrund des militärischen Konflikts in Afghanistan hat die indische Regierung ein spezielles E-Visum für afghanische Bürger eingeführt, die nach Indien reisen wollen. Während des e-Visa-Antragsprozesses können Reisende ein Kreuz im entsprechenden Feld setzen, wenn Sie einen afghanischen Pass haben.
Unabhängig von Ihrer eigenen Nationalität müssen Sie im e-Visa-Antrag Angaben dazu machen, ob Ihre Eltern oder Großeltern aus Pakistan stammen oder Sie selbst einmal die pakistanische Staatsangehörigkeit besessen haben.
Diese Information hat Einfluss auf die Wartezeit und Genehmigung Ihres Antrags, darf jedoch nicht verschwiegen werden. Personen mit Verbindungen nach Pakistan wird deshalb empfohlen, statt des e-Visums ein klassisches Visum bei der Botschaft zu beantragen.
Beim e-Visum handelt es sich um eine Reisegenehmigung für Staatsangehörige aus visumbefreiten Ländern. Das e-Visum ist schneller, günstiger und unbürokratischer zu bekommen als das klassische Visum.
Länder, die nicht für e-Visa zugelassen sind, können ein Visum nur bei einer diplomatischen Vertretung Indiens beantragen und müssen hierfür umfassende persönliche Daten und Dokumente einreichen.
Um ein e-Visum für Indien zu bekommen, müssen Sie neben Ihrer Staatsangehörigkeit in einem der zugelassenen e-Visa-Länder noch ein paar andere Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören:
Das e-Visum für Indien wird an den 28 größten internationalen Flughäfen und den 5 größten Seehäfen Indiens akzeptiert. Dazu gehören die Flughäfen Ahmedabad, Amritsar, Bagdogra, Bengaluru, Bhubaneshwar, Calicut, Chennai, Chandigarh, Cochin, Coimbatore, Delhi, Gaya, Goa, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Madurai, Mangalore, Mumbai, Nagpur, Port Blair, Pune, Tiruchirapalli, Trivandrum, Varanasi und Visakhapatnam sowie die Seehäfen Cochin, Goa, Mangalore, Chennai und Mumbai.
Für die Beantragung eines e-Visums für Indien benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Nach der Beantragung eines e-Visums für geschäftliche Reisen können weiterführende Dokumente von Ihnen verlangt werden. Hierzu gehören z. B. :
Bei der Einreise nach Indien müssen Sie — je nach Art Ihres e-Visums — unter Umständen noch die folgenden Dokumente vorlegen:
Während des e-Visa Antrags für Indien müssen Sie neben Ihrem Reisepass auch ein Foto von Ihrem Gesicht hochladen. Dieses Bild muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
Wenn Sie mit Minderjährigen nach Indien reisen wollen, dann müssen Sie für jedes Kind ein separates e-Visum beantragen. Außerdem können von Ihnen bei der Einreise die folgenden Dokumente verlangt werden:
Alle Dokumente, einschließlich Visitenkarten, Einladungsschreiben und Verträgen, müssen in englischer Sprache vorgelegt werden. Besorgen Sie sich beglaubigte Übersetzungen.
Der Antragsprozess für das indische e-Visum nimmt auf der e-Visa-Antragsseite unseres Partners iVisa zwischen zehn und fünfzehn Minuten in Anspruch.
Halten Sie hierfür die folgenden Dokumente und Daten bereit:
Sie werden im Antrag auch nach auffälligen äußeren Merkmalen („Visible identification marks”) gefragt. Gemeint sind hier offensichtliche Normabweichungen wie z. B. große Muttermale, Tattoos, Narben oder ähnliches. Wenn Sie nichts dergleichen haben, können Sie „none” ins dafür vorgesehene Feld schreiben.
Sie werden beim Antragsprozess die folgenden Schritte durchlaufen:
Vergewissern Sie sich noch einmal, dass alle Daten korrekt sind, drucken Sie Ihre Reisegenehmigung aus und legen Sie sie zu Ihren Reiseunterlagen.
Sie müssen mit demselben Reisepass nach Indien reisen, für den Sie das eVisum beantragt haben. Sollten Sie nach dem Antrag einen neuen Reisepass bekommen, dann nehmen Sie das alte Dokument zusätzlich mit auf die Reise und legen Sie ihn bei der Einreise den Grenzbeamten vor.
Ein genehmigtes Visum für Indien hat immer einen festen Zweck, an den Sie als Reisender gebunden sind.
e-Visum Indien | Erlaubte Tätigkeiten |
---|---|
Tourist | Erholung, Besichtigung von Sehenswürdigkeiten, Besuch bei Freunden oder Verwandten, unentgeltliche Teilnahme an Sportveranstaltungen, Kurzzeit-Kurse (ohne qualifiziertes Zertifikat oder Diplom) |
Medical | Einmalige medizinische Behandlung oder Begleitung von Patienten, die zur Behandlung nach Indien kommen |
Conference | Teilnahme an Konferenzen/Seminaren/Workshops, die von einem Ministerium oder einer Abteilung der indischen Regierung organisiert werden |
Business | gelegentlicher Geschäftsbesuch |
Halten Sie sich genau an diese Vorgaben, um Schwierigkeiten mit den indischen Behörden zu vermeiden.
Sollten Ihnen die Berechtigungen der gängigen e-Visa-Kategorien „Tourist”, „Business”, „Medical” und „Conference” nicht ausreichen, weil Sie etwa in Indien leben, arbeiten oder studieren wollen, dann können Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat ein klassisches Visum beantragen. Zur Auswahl stehen unter anderem:
Wenn Ihr e-Visum für Indien abgelehnt wurde, dann kann dies unterschiedliche Gründe haben. Zu den häufigsten zählen falsche Angaben im Antrag (inklusive Rechtschreibfehlern), fehlende Dokumente sowie falsche Formate von hochgeladenen Fotos und Dokumenten.
Auch Vorfahren (Eltern und Großeltern) aus Pakistan, eine kriminelle Vergangenheit oder das Ausstellungsland Ihres Reisepasses (kein e-Visa-Land) können zu einer e-Visa-Ablehnung führen.
Die indische Regierung wird Ihnen die Gründe für eine e-Visa-Ablehnung wahrscheinlich nicht mitteilen, denn die Beamten sind nicht dazu verpflichtet. Nach der Ablehnung Ihres e-Visums für Indien haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Bevor Sie einen erneuten e-Visum Antrag stellen, überprüfen Sie gründlich die Richtigkeit aller eingegebenen Daten sowie die Vollständigkeit und Formatierung aller Dokumente und Fotos für den Upload.
Halten Sie für den Grenzübergang am Flughafen oder Seehafen in Indien Ihre Reiseunterlagen bereit. Dazu gehören:
Ein Grenzbeamter wird bei Ihrer Einreise einen Stempel in Ihren Reisepass setzen, in dem Ihr spätestes Ausreisedatum vermerkt ist. Überprüfen Sie dieses Datum noch einmal und halten Sie sich unbedingt daran.
Beachten Sie bei Ihrer Einreise nach Indien die aktuellen Einreisebestimmungen inklusive aller Sicherheitshinweise.
Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die genauen Einfuhrbestimmungen für Indien. Waffen, Lebensmittel, Pflanzen, Stoffe wie Wolle und Seide, Tierprodukte, Medikamente und sogar bestimmte Bücher bzw. Drucksachen dürfen nicht ins Land gebracht werden.
Haben Sie weitere Fragen zum Indien-Visum? Dann werden Sie hoffentlich in unseren FAQ fündig:
Ein e-Visum für Indien ist nicht verlängerbar. Wenn Sie länger als laut Visum erlaubt in Indien bleiben wollen, dann müssen Sie ein weiteres Visum beantragen.
Die Laufzeit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beginnt mit Ihrer Einreise nach Indien. Orientieren Sie sich an den folgenden drei Daten:
Sie dürfen bis zum „Date of expiry” ein- oder mehrfach (je nach Typ Ihres e-Visums) nach Indien einreisen und für die maximal genehmigte Aufenthaltsdauer in Indien bleiben. Das „Last date of stay” bekommen Sie an der Grenze in den Reisepass gestempelt.
Die Kombination des „Date of expiry„ und des voraussichtlichen „Last date of stay" (je nach Visum 30, 60 oder 90 Tage) hilft Ihnen also bei der Entscheidung, ob und wann Sie ein neues e-Visum für Indien beantragen müssen.
Beachten Sie, dass Ihre ETA-Genehmigung immer auf elektronischem Weg mit Ihrem Reisepass verknüpft ist. Sollten Sie also einen neuen Reisepass beantragen, so müssen Sie danach auch ein neues eVisum beantragen, denn Ihre alte Genehmigung wird damit ungültig.
Die Bearbeitungszeit für ein e-Visum für Indien beträgt höchstens vier Tage. Dennoch würden wir Ihnen empfehlen, sich früher um die Beantragung zu kümmern, um im Ablehnungsfall weitere Schritte unternehmen zu können.
Der früheste Zeitpunkt, zu dem Sie sich um ein Indien-Visum bewerben können, ist 120 Tage vor Ihrer Ankunft.
Wenn Sie keine indische, maledivische, nepalesische oder bhutanische Staatsangehörigkeit haben, dann brauchen Sie für Ihre Reise nach Indien ein Visum.
Mit einem e-Visum für Indien dürfen Sie keiner beruflichen Beschäftigung und keinem Langzeitstudium nachgehen. Lediglich ehrenamtliche Tätigkeiten von kurzer Dauer (maximal einen Monat lang) ohne Bezahlung oder Gegenleistung sind erlaubt.
Wenn Sie zum Arbeiten oder Studieren nach Indien kommen möchten, dann stehen Ihnen verschiedene Kategorien von Arbeits- und Studentenvisa zur Verfügung.
Wenn Sie Indien auf dem Weg in ein anderes Land durchqueren müssen, dann benötigen Sie ein Transitvisum. Dieses ist für 15 Tage gültig und berechtigt Sie zu einem Transit, der höchstens drei Tage dauert.