Visum für Indonesien

Abhängig vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes in Indonesien benötigen Sie entweder ein Visa on Arrival (VoA oder e-VoA) oder ein Visum. Wir erklären die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Kategorien.

Visa on Arrival für Indonesien

Das Visa on Arrival für Indonesien zu erhalten ist relativ unkompliziert. Sie können es entweder vorab elektronisch beantragen (e-VoA) oder direkt bei der Einreise (VoA) am Flughafen, Hafen oder Grenzposten erhalten. Es erlaubt die einmalige Einreise nach Indonesien für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen und kostet 500.000 IDR (ca. 30 €).

Visa on Arrival online beantragen (e-VoA)

Seit November 2022 können Sie Ihr Visa on Arrival schon vor Ihrer Abreise bequem online beantragen und so die Warteschlangen am Flughafen umgehen.

e-VoA: Gültigkeit und Kosten

Ihre elektronische e-VOA ist insgesamt 90 Tage gültig. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums dürfen Sie einmalig nach Indonesien einreisen und maximal 30 Tage bleiben. Die e-VOA-Gebühr von 500.000 IDR (ca. 30 €) kann per Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.

e-VoA: Dokumente

Folgende Dokumente müssen Sie für die Beantragung eines e-VOA griffbereit haben:

  • Personaldatenseite des Reisepasses (Format JPG, JPEG oder PNG)
  • Passfoto (Format JPG, JPEG oder PNG)
  • E-Mail-Adresse
  • Gültige Mastercard-, Visa- oder JCB-Kreditkarte

Sie können Ihren Antrag für die e-VOA etwa 14 Tage vor Ihrer Indonesien-Reise stellen. Damit der Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie ihn jedoch mindestens 48 Stunden vor dem Abflug einreichen.

Voraussetzungen für das eVoA

Sie können ein elektronisches Visa for Arrival erhalten, wenn Sie:

  • einen Reisepass besitzen, der noch mindestens 6 Monate gültig ist
  • aus einem der berechtigten Länder stammen
  • ein Rückflug- oder Weiterflugticket vorweisen können

Des Weiteren müssen Sie zu einem der folgenden Zwecke nach Indonesien einreisen:

  • Tourismus
  • Staatsbesuch
  • Business Meeting
  • Kauf von Waren
  • Transit
  • Investition

Wer darf ein eVoA beantragen?

Aktuell sind Reisende aus folgenden 87 Ländern und Regionen berechtigt, ein elektronisches Visa on Arrival zu beantragen:

Visa on Arrival: berechtigte Länder
Ägypten Albanien Andorra Argentinien
Australien Bahrain Belarus Belgien
Bosnien & Herzegowina Brasilien Brunei Darussalam Bulgarien
Chile China Dänemark Deutschland
Ecuador Estland Finnland Frankreich
Griechenland Hong Kong Indien Irland
Island Italien Japan Jordanien
Kambodscha Kanada Katar Kolumbien
Kroatien Kuwait Kazakhstan Laos
Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg
Malaysia Malediven Malta Marokko
Mexiko Monaco Myanmar Niederlande
Neuseeland Norwegen Oman Österreich
Palästina Peru Philippinen Polen
Portugal Rumänien Russland San Marino
Saudi-Arabien Schweden Schweiz Serbien
Seychellen Singapur Slowakei Slowenien
Spanien Südafrika Südkorea Taiwan
Thailand Timor-Leste Tschechische Republik Tunesien
Türkei Ukraine Ungarn USA
Usbekistan Vatikan Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Königreich
Vietnam Zypern    

Visa on Arrival an der Grenze erhalten (VoA)

Das Visa on Arrival (VoA) können Sie – wie der Name schon sagt – auch erst bei Ihrer Einreise in Indonesien direkt am Flughafen, Hafen oder Grenzposten erhalten. Gehen Sie dafür bei Ihrer Ankunft zum Schalter „VoA Payments“. Da die Wartezeiten an manchen Ankunftspunkten relativ lang ausfallen können, empfehlen wir Ihnen jedoch, das Visa on Arrival vorab online zu beantragen.

Die Gebühr von 500.000 IDR (etwa 30 €) können Sie entweder in bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Ihr VoA wird dann von den Grenzbeamten in Ihren Reisepass geklebt und Sie können sich bis zu 30 Tage in Indonesien aufhalten. Zudem kann die Genehmigung einmalig verlängert werden, so dass Sie insgesamt 60 Tage in Indonesien verbringen können.

Das Visa on Arrival kann an den folgenden Einstiegspunkten erworben werden:

Flughäfen

Soekarno-Hatta (Java), Ngurah Rai (Bali), Kualanamu (Sumatra), Juanda (Java), Hasanudin (Sulawesi), Sam Ratulangi (Sulawesi), Yogyakarta (Java), Hang Nadim (Riau-Inseln), Zainuddin Abdul Majid (Lombok)

Seehäfen

Benoa (Bali), Bandar Bentan Telani Lagoi (Riau-Inseln), Bandar Seri Udana Lobam (Riau-Inseln), Batam Centre (Riau-Inseln), Citra Tri Tunas (Riau-Inseln), Dumai (Riau-Inseln), Marina Teluk Senimba (Riau-Inseln), Nongsa Terminal Bahari (Riau-Inseln), Sekupang (Riau-Inseln), Sri Bintan Pura (Riau-Inseln), Tanjung Balai Karimun (Riau-Inseln)

Grenzposten

Entikong (Borneo), Aruk (Borneo), Mota'ain (Timor), Tunon Taka (Borneo)

Visum für Indonesien

Wenn Sie sich länger als 30 Tage (bzw. 60 Tage bei einmaliger Verlängerung) in Indonesien aufhalten möchten oder zu einem anderen Zweck einreisen, als das Visa on Arrival erlaubt, dann müssen Sie vor Ihrer Einreise ein entsprechendes Visum beantragen.

Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ausgefülltes Visa-Formular
  • 2 farbige biometrische Passfotos (3,5 cm x 4,5 cm)
  • Kopie des Reisepasses Kopie der Hin- und Rückflugtickets
  • ggf. Nachweis über einen lokalen Sponsor
  • ggf. Nachweis über Einkommen bzw. Vermögen

Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Diesbezüglich gibt es jedoch keine Garantien der indonesischen Behörden.

Visit Visa (B211A)

Das B211A Visit Visa eignet sich für längere touristische Reisen in Indonesien und ist als Tourist Visa (für touristische Reisen), Business Visa (für geschäftliche Angelegenheiten) oder Social Visa (z. B. für Familienbesuche oder Veranstaltungen) verfügbar.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Aufenthaltsdauer: 60 Tage (bis zu 4x verlängerbar = max. 240 Tage)
  • Gebühr: 130 €
  • Sponsor: registriertes Reisebüro oder Hotel (Tourist Visa), Familienmitglied oder Rechtsperson (Social Visa), Firma oder Unternehmer (Business Visa)
  • Antragstellung: online durch den Sponsor beim Directorate General for Immigration

Limited Stay Visa (Typ C)

Neben den Besucher-Visa für Indonesien gibt es noch weitere begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeiter, Investoren, Forscher oder Studenten.

Work Visa (C312)

  • Sponsor: indonesischer Arbeitgeber
  • Voraussetzungen: Arbeitserlaubnis des Ministry of Labour of the Republic of Indonesia nötig
  • Antragstellung: online durch den Sponsor beim Ministry of Labour of the Republic of Indonesia

Investor Visa (C313 / C314)

  • Sponsor: keiner
  • Voraussetzungen: Nachweis über die Zahlung einer Kaution für die Einwanderung, Empfehlungsschreiben der für den Bereich der Investition zuständigen indonesischen Behörde

Research Visa (C315)

  • Sponsor: indonesische Forschungseinrichtung
  • Voraussetzungen: Forschungsgenehmigung oder Empfehlung des Ministry of Research and Higher Education
  • Antragstellung: online durch den Sponsor beim Ministry of Research and Higher Education

Study Visa (C316)

  • Sponsor: indonesische Hochschule
  • Voraussetzungen: Studienerlaubnis oder Empfehlung des Ministry of Education and Culture
  • Antragstellung: online durch den Sponsor beim Directorate General for Immigration

Second Home Visa

Das Second Home Visa ermöglicht einen Aufenthalt in Indonesien von bis zu 5 Jahren. Es fällt unter die Kategorie der „Non-Working Visa“ und eignet sich vor allem für Studenten, Investoren oder Rentner.

Für die Beantragung eines Second Home Visa für Indonesien benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mind. 36 Monaten
  • Vermögensnachweis von mindestens 2.000.000.000 IDR (etwa 120.000 €)
  • aktuelles Passfoto (Farbe)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über vollständigen Impfschutz gegen COVID-19
  • Bereitschaftserklärung, alle geltenden Gesundheitsbestimmungen in Indonesien einzuhalten
  • Nachweis des Besitzes einer Krankenversicherung

Im Rahmen Ihres Antrags auf ein Second Home Visa für Indonesien können Sie die Aufenthaltsgenehmigung auch für Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern beantragen. Für Personen, die Sie in Ihren Antrag einbeziehen, müssen ebenfalls alle notwendigen Dokumente vorliegen.

FAQ: Visa on Arrival und Visum für Indonesien

Haben Sie noch offene Fragen zum Thema Visum in Indonesien? In unserem FAQ werden Sie sicher fündig.

Nein, Sie benötigen einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, um das Visa on Arrival zu beantragen. Ein vorläufiger Reisepass wird nicht akzeptiert.

Ja, jeder Reisende, auch Kleinkinder und Kinder, benötigen ein eigenes Visa on Arrival für Indonesien.

Wenn Sie feststellen, dass Ihnen beim Ausfüllen des elektronischen e-VoA-Antrages ein Fehler unterlaufen ist, dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bei einem fehlerhaften Antrag werden keine Rückzahlungen geleistet.

Ein VoA oder e-VOA ist noch keine Garantie für die Einreise nach Indonesien. Die endgültige Entscheidung, ob Sie sich im Land aufhalten dürfen, wird von den Einwanderungsbeamten an der Grenze getroffen.

Ja, das 30-tägige Visa on Arrival kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.

Wenn Sie länger in Indonesien bleiben als Ihr Visa on Arrival es erlaubt, kann es sein, dass Sie zu einer Geldstrafe von 1.000.000 IDR pro Tag (rund 57 €) verurteilt werden und für eine bestimmte Zeit nicht nach Indonesien reisen dürfen.

Bei einem Transit an einem indonesischen Flughafen benötigen Sie kein Transitvisum, wenn Sie innerhalb von maximal 8 Stunden Ihren Weiterflug antreten und Sie das Flughafengelände nicht verlassen.

Für Urlaubsreisen sind keine Versicherungen in Indonesien vorgeschrieben. Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist jedoch dringend zu empfehlen, da Sie im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit alle notwendigen Kosten (z. B. Arztbesuche, Krankenhauskosten, Medikamente, Transport, Heimflug) komplett selbst begleichen müssen.

Staatsangehörige aus Brunei Darussalam, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Singapur, Thailand, Vietnam und den Philippinen sind von der Visumpflicht befreit. Sie benötigen kein VoA oder anderweitiges Visum, um für einen kurzen Aufenthalt von maximal 30 Tagen nach Indonesien einzureisen, wenn dieser zu folgenden Zwecken erfolgt:

  • Tourismus
  • Familienbesuch
  • Gesellschaftliche Termine
  • Einkauf von Waren
  • Transit
  • Offizielle Besuche von Regierungsvertretern