Für Reisen in die meisten Länder benötigen Sie eine Reisegenehmigung. Das neue E-Visum erleichtert diesen Prozess enorm. Doch ob Sie es nutzen dürfen, hängt von einigen Faktoren ab. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um visumfreies Reisen mit E-Visa.
Anstatt eines klassischen Visums, das von einer Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt werden muss, gibt es seit einigen Jahren in vielen Ländern die Möglichkeit, eine elektronische Reisegenehmigung für einen visumfreien Aufenthalt zu beantragen.
14 Reiseländer weltweit haben bereits ein eigenes E-Visa-Programm und erlauben damit Staatsangehörigen aus ausgewählten Ländern und Regionen eine schnellere, günstigere und unkomplizierte Einreise.
Die wesentlichen Unterschiede im Überblick:
E-Visum vs. Visum | ||
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E-Visum | Klassisches Visum | |
Kosten | 0 - 30 € | 50 - 2.000 € |
Dokumente | Reisepass (manchmal Foto und/oder Hotelbuchung) | Reisepass, Beweisdokumente (z.B. Verträge, Urkunden), Gesundheitszeugnis, Passbilder, polizeiliches Führungszeugnis |
Antrag | Online | Persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat |
Bearbeitungszeit | 0 - 7 Tage | 15 - 200 Tage |
Der wesentliche Vorteil des E-Visums im Vergleich zum klassischen Visum von den Botschaften ist die schnelle, einfache und günstige Online-Beantragung. In der Regel werden für die elektronische Reisegenehmigung nur ein gültiger Reisepass, eine Kreditkarte und eine gültige E-Mail-Adresse gebraucht.
Nur wenige E-Visa-Länder verlangen zusätzlich zum Reisepass auch ein digitales Passbild und den Nachweis von Hotelreservierungen. Der zeit- und kostenaufwändige Besuch in Botschaften und Konsulaten fällt jedoch auch in diesen Fällen weg.
Derzeit bieten die folgenden Länder für Reisende aus ausgewählten Staaten die Beantragung eines E-Visums an:
Weitere Länder und Regionen befinden sich derzeit in der Planung für ihre E-Visa-Programme. Hierzu gehört auch das neue E-Visum für Reisen nach Südafrika.
Die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise mit einem E-Visum unterscheiden sich von Reiseland zu Reiseland. Oftmals wird nur ein gültiger Reisepass benötigt, der als Grundlage für die automatische Antragsprüfung ausreicht.
Manche Länder wie z. B. Neuseeland, Myanmar und Tansania verlangen zusätzlich den Upload eines digitalen Passfotos. Außerdem enthalten die Antragsformulare häufig bestimmte Sicherheitsfragen, die eine persönliche Eignung von Antragstellern ermitteln sollen.
Zudem berechtigen E-Visa nur zu bestimmten Aufenthalten in den jeweiligen Ländern. In den meisten Fällen ist beispielsweise die Aufnahme einer Beschäftigung verboten und der visumfreie Aufenthalt ist auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. 30 oder 90 Tage) begrenzt.
Als Faustregel können Sie sich die folgenden Voraussetzungen für E-Visa merken:
Die Beantragung eines E-Visums ist per Online-Formular schnell erledigt. Bevor Sie auf der jeweiligen E-Visa-Antragsseite den Prozess beginnen, sollten Sie alle Informationen zur Reise sowie Ihren gültigen Reisepass bereitlegen.
In manchen Fällen müssen Sie zudem ein digitales Passbild und den Nachweis einer Hotelreservierung in Ihrem Reiseland hochladen. Unsere E-Visa-Länderseiten geben Ihnen einen klaren Überblick, welche Dokumente für Ihren persönlichen Antrag benötigt werden.
Oft können Sie E-Visa Anträge für mit Ihnen reisende Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner) direkt zu Ihrem Antrag hinzufügen. Sammeln Sie deshalb alle benötigten Daten und Dokumente von allen Mitreisenden schon vor dem Ausfüllen des Antrags ein.
Die Wartezeit bis zur Genehmigung Ihres E-Visums ist von Land zu Land unterschiedlich. Manchmal haben Sie bereits nach wenigen Minuten eine Bestätigung im Postfach, und in anderen Fällen müssen Sie mehrere Tage auf Ihr E-Visum warten. In jedem Fall werden Sie aber per E-Mail über den Stand der Dinge informiert.
Die Gültigkeit Ihres E-Visums unterscheidet sich von Reiseland zu Reiseland. Ein Blick in Ihre ausgedruckte oder gespeicherte Reisegenehmigung klärt sowohl diese Frage als auch Unsicherheiten darüber, ob Sie bis zum Ende der Gültigkeit Ihres E-Visums wieder ausgereist sein müssen.
Manche E-Visa-Länder verlangen eine Ausreise noch vor Ablauf der Gültigkeit des E-Visums. Andere Länder wiederum gewähren eine Einreise bis zum letzten Tag der Gültigkeit, wodurch die tatsächliche Reisedauer über den in die Genehmigung gedruckten Gültigkeitszeitraum hinaus gehen darf.
Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall an die maximale Aufenthaltsdauer (z. B. 30 Tage am Stück) sowie das in Ihrem Reisepass oder Besucherausweis angegebene Ausreisedatum halten. Eine Verlängerung von E-Visa vor Ort ist nur in seltenen Fällen möglich.
Wenn Sie Ihre Reise mit einem E-Visum antreten, ist es wichtig, sich über die jeweiligen Anforderungen zur Einreise und zum Aufenthalt in Ihrem Reiseland zu informieren.
Beginnen Sie mit der Beantragung rechtzeitig vor Ihrem Reisetermin, um unerwartete Verzögerungen zu vermeiden. Obwohl viele E-Visa schnell bearbeitet werden, ist es immer ratsam, einen gewissen Zeitpuffer einzuplanen — auch, um im Notfall noch ein klassisches Visum bei der Botschaft beantragen zu können.
Machen Sie sich mit den Ein- und Ausreisebestimmungen vertraut, da diese von Land zu Land unterschiedlich sein können.
Vergewissern Sie sich vor Ihrer Reise, dass Ihr genehmigtes E-Visum noch gültig ist. In seltenen Fällen werden Visabestimmungen ohne Vorankündigung geändert oder Reisegenehmigungen zurückgenommen.
Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen, die für Ihre Einreise wichtig sein könnten. Einige Länder verlangen Beweise über Bindungen an Ihr Heimatland oder Nachweise über die Hotelreservierung.
Beachten Sie, dass E-Visa eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben und Verlängerungen nur selten vor Ort ausgestellt werden können. Wenn Sie beabsichtigen, länger als die genehmigte Aufenthaltsdauer zu bleiben, sollten Sie die Möglichkeit frühzeitig prüfen und gegebenenfalls Kontakt mit den Behörden aufnehmen.